07-08-2015, 13:28
(07-08-2015, 00:26)Bereschit schrieb: Vor allem wenn die (Arbeits) Leistung geschickt verweigert worden wäre, sprich der Geldfluss zum erliegen gekommen wäre.
Meine Rede!
Geldhahn zu, das ist die einzige Möglichkeiten sich diesem Irrsinn zu entziehen.
Wo und wie Mann das macht, das ist individuell unterschiedlich. Manch einer richtet sich ein im Leben als Sozialfall, andere entscheiden sich für´s Weiterleben an einem anderen Ort. Das Wie ist unwichtig - das Ob zählt.
Erst wenn die Verurteilung zu irrationaler Unterhaltsleistung zur flächendeckenden, konsequenten und nachhaltigen Leistungsverweigerung der Unterhaltspflichtigen führt, incl. Einnahmen-Ausfall bei Einkommenssteuer, Sozialversicherungen etc.pp. - erst dann tut sich vielleicht was.
So lange die Kuh, die gemolken werden soll, noch Milch gibt - so lange ändert sich nichts.
Bibel, Jesus Sirach 8.1