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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
(11-09-2015, 08:27)Absurdistan schrieb: Folglich hat der Kläger lediglich die Möglichkeit, für das sozialgerichtliche Klageverfahren eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen (OLG Jena, B.v. 4.7.2014 - 1 UF 71/14 - juris). Nach § 1628 Satz 1 BGB kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils, soweit sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, die Entscheidung einem Elternteil übertragen.3.

Aha? Wie das, wenn der Kläger wie dort vorliegend, kein GSR hat? Ich sage ja, die Richterschaft ist doch völlig zerstritten.

(11-09-2015, 08:27)Absurdistan schrieb: Soweit der Kläger - wie zunächst im Schriftweg vorgetragen - nur ein Umgangsrecht nach § 1684 BGB besitzt und das alleinige Sorgerecht nach §§ 1626, 1671 BGB der Mutter, also der Ex-Ehefrau des Klägers, obliegt, ist insoweit die Mutter gem. § 1629 BGB Alleinvertretungsbefugt. Die alleinvertretungsbefugte Ex-Ehefrau hat dem Kläger keine Vollmacht für die Geltendmachung der streitigen Ansprüche der Tochter erteilt
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von Sixteen Tons - 11-09-2015, 09:05

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