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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#34
(10-07-2015, 13:56)Ibykus schrieb:
(06-07-2015, 13:24)Absurdistan schrieb: Brauch Info´s und Urteile! Sorglos hatte diesbezüglich doch auch was?
lg
Der kennt ja auch Väter, von denen man lernen kann, das gemeinsame SR zu bekommen ...
Leider hilft uns das nicht weiter, solange nur ER diese Väter kennt Wink
Für dein dummes Gerede sollte ich dich wohl als Kindeswohlhelferbehinderer in deine Blacklist eintragen. Tongue

Z. B. einer von zweien im Mai:

Zitat:AG Pankow-Weisensee Az 10 F viersiebensechs/15 (Zahlen ausgeschrieben damits google nicht für die Kimu findet) vom 26.5.2015

"Dem Vater wird die elterliche Mitsorge für das am XX geborene Kind übertragen.

I.
Die Beteiligten sind nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern des Kindes...- In der Vergangneheit haben die Beteiligten mehrere Verfahren, die überwiegend das Umgangsrecht des Vaters betrafen, anhängig gemacht.
....
Der Vater beantragt, ihm die elterliche Mitsorge zu übertragen.
Dei Mutter beantragt den Antrag zurückzuweisen. Sie trägt vor, die Eltern seien nicht in der Lage kooperativ zum Wohle des Kindes zusammenzuwirken. Die Kimu sei traumatisiert durch das Verhalten des Vaters in der Vergangenheit... Erziehungsstile verschieden...Vater orientiere sich nicht an den Bedürfnissen des Kindes.
II.

De zulässige Antrag hat Erfolg, weil die Übertragung der elterlichen Mitsorge auf den Vater dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
....
Insoweit folgt das Gericht der Einschätzung des Verfahrensbeistandes, dass der Kindeswille hier nicht autonom gebildet, sondern das Kind vielmehr aus Loyalität gegenüber der Mutter das Entstehen von Konflikten bei gemeinsamer elterlicher Sorge antizipiert. Die zum Ausdruck gekommene seelische Belastung des Kindes widerlegt nicht die gesetzliche Vermutung des §1621a Abs 2 BGB dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Gestützt wird die positive Prognose dadurch, dass Kindes Verhältnis zum Vater als solches tragfähig und vertrauensvoll ist und XX die Übernahme von Mitverantwortung durch den Vater nicht per se ablehnt.
Entgegen dem Vorschag des Verfahrensbeistandes hält das Gericht die Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens für die Frage der elterlichen Mitsorge nicht für geboten, weil Anhaltspunkte dafür, dass sich die elterliche Mitsorge abträglich für das Kindeswohl auswirken könnte, nicht hinreichend greifbar sind und weitere Ermittlungen in Anbetracht der gesetzlichen Vermutungen des §1621a Abs 3 BGB nicht in Betracht kommen.
- Name anonymisiert -


Übrigens nur am Rande: Jeder - seit unserem 1. Antrag auf gemeinsame Sorge am 10.12.2009 (!) - der sich um unsere Mithilfe vor Antragstellung bemüht hat - hat das Sorgerecht auch erhalten. Dokumente können gerne hier eingesehen werden. Andere Beschlüsse an denen wir mitgewirkt haben - z.B. KG Berlin, Beschluss v. 7.02.2011, 16 UF 86/10 - sind in die Gesetzesbegründung eingeflossen. Und dass dies nur friedliche Kimus wären - das ist Unsinn. Bei niedrigem Streitniveau haben mehr Väter - entsprechend gründlich vorbereitet und beratungsfähig - das Sorgerecht ohne Gericht erhalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von sorglos - 10-07-2015, 17:12

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