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Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln
#1
Hallo liebe Mitstreiter,

Ich bin neu hier, ich lese zwar mit seit längerer Zeit, jetzt benötige ich auch Euren Rat.

Kann mir jemand (ggf. auch per PN), einen guten Rechtsanwalt, möglichst im Raum Bonn/Köln in Sachen Trennung/Scheidung nennen, der weiß wie er vor Gericht in Sachen „Benachteiligung der Väter Problematik“ argumentieren soll? Es wäre von Vorteil, wenn er auch Erfahrungen mit Offshore-Gründung hätte. Die Listen bei Väter-Aktuell bzw. Väternotruf habe ich gecheckt, sie scheinen aber nicht mehr aktuell (aktualisiert) zu sein. Habe versucht H. Rixe und Ingo Alberti zu kontaktieren, H. Rixe macht aber nur Verfassungsbeschwerden und H. Alberti konnte ich trotz mehrmaliger Versuche nicht erreichen. Die anderen, die ich angerufen habe, hätten keine Ahnung von Offshore.

Zwei Hauptprobleme:
Umgang mit unserem Kind, meine Frau ist vor zwei Jahren ausgezogen und hat unser Kind in ihre Wohnung mitgenommen. Sie hat das Kind umgemeldet, das Meldeamt hat das Kind umgemeldet ohne mit mir Rücksprache zu halten. Auf meine Rückfrage haben sie geantwortet, dass meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass das Kind mit ihr wohnt, außerdem bekäme sie das volle Kindergeld. Als ich meine Tochter zurückmelden wollte, hat man mir mitgeteilt, dass die Mutter ihr Einverständnis geben muss.
Frage: Wie kann ich die Zurückmeldung durchsetzen? Dies für den Fall, dass wenn unser Kind bei mir bleibt, die Mutter kann nicht dann von einer Entführung sprechen und z.B. Polizei holen.
Ich sehe nicht ein, dass ich als Vater das hinnehmen muss, was die Mutter diktiert. Ich möchte das Wechselmodell als Ausgangspunkt durchsetzen.

Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und möchte gerne die Firma an eine noch zu gründende Offshore im Ausland übertragen.
Wir haben zwar einen Ehevertrag, in dem die Gütertrennung vereinbart sowie nachehelicher Unterhalt usw. ausgeschlossen wurden, ich traue jedoch der deutschen Familienunrechtsprechung nicht. Es kann sein, dass der Vertrag dann bei der Scheidung doch platzt.

Wenn man googelt, findet man diverse Angebote von verschiedenen Agenturen. Ich kann allerdings nicht erkennen, wie seriös die werbenden Agenturen sind (z.B. PMG bzw. SFM). Hat jemand eine Erfahrung und könnte eine Agentur bzw. Kanzlei empfehlen?

Vielen Dank
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#2
Hi, das sind eine ganze Reihe von Fragen.

Vielleicht erst einmal die Sache mit dem Geld: So wie ich das hier verstanden habe, musst du im Prinzip nichts haben, wenn du keinen Unterhalt zahlen möchtest. Ob es mit einer Verlegung in ein offshore-Gebiet getan ist, weiss ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass es Sinn machen würde, wenn deine GMBH möglichst hoch verschuldelt ist, Immos oder sonstiges Anlagevermögen würde ich sofort liquidieren und in hartgeld umtauschen.

Du schreibst wenig über deine Tochter. Siehst du sie denn regelmässig. Wenn du sie nicht regelmässig siehst, musst du gar nicht erst an Wechselmodelle o.ä. denken.
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#3
Ich denke er will in erster Linie sein Geld "retten" deshalb kommt das Thema Tochter hier etwas kurz.

Er ist Geschäftsführer und nicht Teilhaber wenn ich das richtig gelesen habe. Da sollte es kein großes Problem sein das Gehalt zu mindern und kreativ umzuverteilen.
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#4
Ich habe vergessen zu erwähnen, ich bin alleiniger Gesellschafter der GmbH... Es geht mir weniger um den Unterhalt, eher um das Vermögen (dazu gehört auch eine Immobilie), falls der Ehevertrag inkl. der Gütertrennung doch platzen soll. Die Übertragung an die Offshore, die offiziell nicht mir gehört, könnte ich gut argumentieren.

Meine Tochter ist bei mir regelmäßig 2 bis 3 Tage in der Woche. Wir haben allerdings bis jetzt noch keine gerichtliche oder sonstige Regelung. Ich weiß nicht, auf welche Idee noch meine zukünftige Ex kommen könnte, wenn sie sich z.B. neu verliebt und weiter umziehen möchte. Im Moment wohnen wir noch in der selben Stadt. Es scheint, wenn sie unsere Tochter bereits ein Mal ohne Probleme ummelden konnte, kann das immer wieder passieren. Deshalb möchte ich mit Hilfe eines Anwalts die Stadtverwaltung auffordern, die Tochter zurückzumelden und möglichst verhindern, dass in Zukunft unsere Tochter erneut umgemeldet wird ohne mein Einverständnis.
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#5
Beabsichtigst Du als Gesellschafter weg zu ziehen oder nur formal die Anteile an eine Ltd im Ausland zu übertragen?

Denke da an Wegzugsbesteuerung! Außerdem würde Veräußerung der Anteile Einkommen bedeuten - Unterhaltsfolgen.

Vermutlich bleibt nur die Chance, über Leistungserbringung aus anderen Gesellschaften heraus, die Risiken zu beschränken. Da gibt es noch Einschränkung mit Funktionsverlagerung.

Du brauchst vermutlich in erster Linie einen Steuerberater mit Erfahrung in der internationalen Gestaltung.

In Bayern könnte ich dir so eine Truppe nennen.
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#6
Das was du vorhast, kannst du alles vergessen.

Hast du die Trennungsfaq schon mal durchgelesen?
Tu es.

Dass deine Tochter umgemeldet wurde vollzieht nur den Umzug nach.
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass deine Tochter in Wirklichkeit bei dir lebt, kannst du sie auch nicht zurück melden.
Und wenn sie nicht die letzten Jahre von dir betreut wurde, kannst du sie auch weder zurück holen, noch ein WM gegen den Willen der Mutter durchsetzen.

Und du musst dich entscheiden, ob du dein Geld im Ausland in Sicherheit bringen willst oder ob du Umgang mit deiner Tochter haben möchtest.
Wenn du hier bleiben willst, bist du nur vor den Kosten geschützt, wenn du weder Geld noch Einkommen hast.

Auch die Kombination von gutem Familienanwalt und Off-Shore Spezialist dürfte vermutlich seltener Anzutreffen sein als Einhörner.

Einzig die Gütertrennung hat eine gewisse Chance auf Realisierung.

Aber lege mal ein paar Zahlen auf den Tisch damit wir dir etwas realistisches sagen können.
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#7
(07-06-2015, 08:43)CheGuevara schrieb: Beabsichtigst Du als Gesellschafter weg zu ziehen oder nur formal die Anteile an eine Ltd im Ausland zu übertragen?

Denke da an Wegzugsbesteuerung! Außerdem würde Veräußerung der Anteile Einkommen bedeuten - Unterhaltsfolgen.

Danke für Eure Antworten. Ich möchte nur die Anteile übertragen.
Eine Offshore benötige ich sowieso auch aus anderen Gründen. Wenn sie mir dann hilft, für den Fall das der Ehevertrag platzt, es wäre auch hilfreich. Vielleicht platzt der EV auch nicht. Von vier Anwälten, mit denen ich gesprochen habe, drei sagten, er sollte halten. Eine 100% Garantie gibt es allerdings dafür in Deutschland nicht. Der Ehevertrag ist schon etwas älter (über 10 Jahre), abgeschlossen noch bevor die komischen Urteile zu den EV von BGH gesprochen wurden.
Keiner von den Anwälten konnte mir allerdings eine Agentur für die IBC Gründung empfehlen. Deshalb meine Frage an Euch, ob jemand eine Agentur/Kanzlei empfehlen könnte bzw. einen Anwalt, der sich damit auskennt. Am besten in Kölner/Bonner Raum.
Zu der Sache mit meiner Tochter lege ich am besten ein separates Thema an, weil sonst vermischt es sich das mit dem anderen Thema.
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#8
Dann brauchst du eine "transparente" Gesellschaft, die steuerlich nicht anerkannt wird. Dann hast Du zwar zivilrechtlich/gesellschaftsrechtlich veräußert aber steuerlich wird das als "Nullum" angesehen.

Wo soll das Stattfinden?

Kanalinseln, Karibik, Irland oder Schweiz?
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#9
(08-06-2015, 19:34)CheGuevara schrieb: ...

Wo soll das Stattfinden?

Kanalinseln, Karibik, Irland oder Schweiz?

nein, möglichst Hongkong bzw. Singapur. Das würde auch für meine Geschäftsaktivitäten passen. Schweiz und EU geht laut den mir vorliegenden Infos nicht mehr. Zu transparent
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#10
(07-06-2015, 08:43)CheGuevara schrieb: Beabsichtigst Du als Gesellschafter weg zu ziehen oder nur formal die Anteile an eine Ltd im Ausland zu übertragen?

Denke da an Wegzugsbesteuerung! Außerdem würde Veräußerung der Anteile Einkommen bedeuten - Unterhaltsfolgen.

...

Das Thema ist jetzt aktuell geworden. Die Anteile werden an eine ausländische Offshore unentgeltlich (also kein Einkommen) übertragen. Wie kann man die Wegzugbesteuerung vermeiden? Ich selbst ziehe nicht weg, d.h. nur die Anteile gehen unentgeltlich ins Ausland an eine Ltd (nicht EU)
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#11
Schenkung ist ganz schlecht!!

Lieber Verkauf zu nominal!
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#12
(28-12-2016, 13:40)CheGuevara schrieb: Schenkung ist ganz schlecht!!

Lieber Verkauf zu nominal!

Wirkt sich das positiv auf die Wegzugbesteuerung aus? Das Finanzamt würde sowieso nach stillen Reserven die Firma bewerten?

Und Verkauf bedeutet doch für mich zusätzliches Einkommen?
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#13
Bei Schenkung prüft automatisch.

Bei Verkauf kann, muss aber nicht geprüft werden. Wenn jetzt erst mal ein sch... Jahr in den Büchern ausgewiesen wird, dann mag der Preis plausibel erscheinen.

Gewinn ist der übersteigende Betrag von Verkaufserlös über Anschaffungskosten!
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#14
(28-12-2016, 14:01)fasthans schrieb:
(28-12-2016, 13:40)CheGuevara schrieb: Schenkung ist ganz schlecht!!

Lieber Verkauf zu nominal!

Wirkt sich das positiv auf die Wegzugbesteuerung aus? Das Finanzamt würde sowieso nach stillen Reserven die Firma bewerten?

Und Verkauf bedeutet doch für mich zusätzliches Einkommen?



Das wird so nichts um dich vor deiner Ex zu retten, ich habe in dem Bereich Offshore  Gründungen bis vor 5  Jahren gearbeitet. 
und würde jedem davon abraten dies so zu tun.

Um es 100 % wasserfest gegenüber deiner Ex zu machen, sind andere  Wege notwendig, die  richtig Geld kosten
Verlass dich nicht darauf das der Ehevertrag hält.  


"Die Übertragung an die Offshore, die offiziell nicht mir gehört, könnte ich gut argumentieren."

Ha HA, mach mal,
Glaub nicht die Spielchen mit Versprechungen von Anonymität und Offshore die überall im Internet Angeboten werden, 
des weiteren ist es steuerlich vollkommen sinnlos, wenn Du Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hast.
Solange Du in DE gemeldet bist, Finger weg davon. 

Finanzämter, Gerichte, Jugendämter, gewiefte Rechtsanwälte kennen das Spiel.  Wie viele andere sind damit vor Dir schon auf die Nase gefallen ?


1. Natürlich kannst Du gerne deine Anteile der GMBH an eine Offshore Ltd. ganz legal verkaufen, die Dir offiziell oder inoffiziell gehört, 

Wenn Du weiterhin in Deutschland gemeldet bleibst oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, musst Du aber deinem zuständigen 
Finanzamt eine Erklärung abgeben. 

a). das die Anteile deiner Ex GMBH an eine Offshore Ltd. verkauft wurden, die Dir zu 100 % gehört bzw. von Dir zu 100 % über Dritte kontrolliert wird 

Die Gesellschaft und Gewinnausschüttungen sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu veranlagen 

b). Sinn und Zweck der Konstruktion ist es Unterhaltsansprüche der Ex ins Leere laufen zu lassen.

Das Finanzamt interessiert sich nicht für deine Probleme mit der Ex, hier ist es notwendig immer die Wahrheit zu sagen.

Du kannst dann ganz in Ruhe schlafen und in DE deinen Geschäften wie bisher nachgehen.

Spielst Du gegenüber dem Finanzamt nicht mit offenen Karten, wirst Du irgendwann morgens um 6 Uhr ein paar Beamte  vor der Tür stehen
haben und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis Du einknickst und gestehst. Ob das ein paar Monate oder 1 - 2 Jahre dauert wird sich zeigen.

Das Finanzamt hat mehr Rechte und Möglichkeiten als Polizei und Staatsanwaltschaft, hier sollte man zu 100 % immer mit offenen Karten spielen.


2. Prozeßbetrug 

wenn Du beim Gericht bei der Scheidung falsche Angaben machst, das Dir jetzt offiziell nichts gehört, Lass Die Finger davon.


3. Natürlich kann man die Ex zu 100 % finanziell ins Leere laufen lassen, was viel Zeit und Arbeit kostet, aber nicht mit Offshore Spielchen der Fisch stinkt sofort.


Wenn Du willst, schick mir mal eine PM mit Tel
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#15
Danke schon Mal für Eure Tipps und Kommentare. Die Offshore besteht bereits, kann ich sie aber auch für andere Zwecke nutzen.

Ich gehe davon aus, dass der Ehevertrag platzen wird bzw. ein Teil davon.

Wie es aussieht, eine bessere Lösung ist den Wert der GmbH runter zu fahren. Der Stb hat einen vorläufigen Wert der GmbH von ca. 300 T Euro ermittelt (Guthaben plus Forderungen). Damit muss ich etwas machen. Ich höre hier und da, dass bei einer GmbH doch einige Möglichkeiten mehr gibt, sie arm zu rechnen. Ich selbst habe da Möglichkeit, mit einigen Gutschriften an die Kunden zu arbeiten, es reicht aber nicht aus.

Vielleicht habt sonst noch einige Tipps?
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#16
Kurzfassung:

Bei 300T solltest Du 30 K für das Projekt siehe unten investieren, deine Ex wird kein Geld von Dir sehen

1. Netzwerk mit verschiedenen eigenen Firmen im EU Ausland und Ausland aufbauen, .
die Du über eine oder mehrere deiner Offshore Firmen kontrollierst

2. Deine GMBH hat bei deinen eigenen Firmen irgendwann soviel Schulden,
das Insolvenz beantragt wird und die GMBH mangels Massse gelöscht wird.

Dein Geld st natürlich bereits auf deinem privaten Offshore Bankkonto

Die Immobilie gehört einer Gesellschaft im EU Ausland wie Holland oder Dänemark ,
Du bist 100 % Gesellschafter kontrolliert durch deine Offshore.

Nach der Insolvenz gehst erstmal aufs Arbeitsamt. und präsentierst dies deiner Ex
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#17
Eine ähnliche Konstruktion hatte ich vor zu bilden, leider reicht die Zeit dafür nicht mehr, weil der Scheidungsantrag bereits eingereicht wurde. Deshalb jetzt denke ich nur noch die Option mit der Übertragung an eine Offshoore bzw. die Verarmung der GmbH wäre machbar
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#18
wenn Du noch 6 Monate hast geht alles

schick mal PM
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#19
(28-12-2016, 23:28)fasthans schrieb: Vielleicht habt sonst noch einige Tipps?
* Checke doch mal ob deine Fa noch Verbindlichkeiten hat, die beglichen werden müssen.
* Wenn dich ein Rechteinhaber (Patente, Bildrechte, Geschäftsgeheimnisse) verklagt, wirst du wohl als rechtschaffender Bürger, wenn ein Gericht das so entscheidet, Schadenersatz leisten müssen. Gerichtsurteil ist Gerichtsurteil.... So ein Urteil (mit ungewissen Ausgang) kann man vermutlich vermeiden in dem man einen Vergleich mit dem Rechteinhaber schließt (Gütestelle?). Wenn sich das Verfahren hin zieht, wirst du vermutlich auf Grund irgend welcher Bestimmungen Rücklagen bilden müssen.
* Du kannst die Kohle der Fa auch einer Partei oder einem Verein oder Stiftung vermachen.
* Im BGB gibt es glaube ich auch irgend was mit Entreicherung...

Obiges wird man sicherlich nur machen dürfen wenn es keine entsprechende (spätere) Gegenleistung an dich gibt. Sonst wäre das sicherlich moralisch und vermutlich auch rechtlich verwerflich.

(28-12-2016, 23:28)fasthans schrieb: Auf meine Rückfrage haben sie geantwortet, dass meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass das Kind mit ihr wohnt...
Wenn deine Ex da was beeidet haben sollte was nicht stimmt (und du das belegen kannst) dann wäre das vermutlich Meineid oder ähnlich. Wenn das zutreffen sollte, wäre wäre das sicherlich strafbar. Anzeigen die Polizeibeamte verweigern auf zu nehmen kann man sicherlich auch wirksam erstatten in dem man diese per Onlinewache (Internet) erstattet.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#20
Bezüglich Firma mit verdecktem Inhaber im Ausland gibts immer wieder dasselbe Missverständnis. Das eignet sich nicht für die Frage "wie komme ich um Unterhalt rum, wie mache ich mich arm?". Eine Trennung oder eine Insolvenz ist wie ein riesiges Vergrösserungsglas, man kann da nichts transferieren, auch nicht über Umwege. Alles ist verdächtig und kann verfolgt werden.

So etwas ist in zwei Situationen machbar:

Erstens lange vor jeglicher drohender Unterhaltspflicht ohne Wissen von Freunden oder Frau und in Form einer Neugründung ohne Verbindungen zur inländischen Existenz. Das dient dann nicht als Problemlösung für die Gegenwart, sondern als zusätzlicher Sicherheitsdamm für die Zukunft.

Zweitens lange nach einem finanziellen Zusammenbruch als Neuanfang ohne Altlasten.

Beides knüpft an einige Voraussetzungen, am Wichtigsten ist dass man auch tragfähige Kenntnisse zu verkaufen hat, die gut bezahlt werden. Seinen eBay - Nebenher - Verkauf von rosa Plastikschuhen aus Burma damit retten zu wollen ist witzlos. Typisch sind dagegen Ingenieursdienstleistungen, die Kenntnis vieler guter Kunden dafür und die Fähigkeit, sich verkaufen zu können.
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#21
(30-12-2016, 10:33)p__ schrieb: Erstens lange vor jeglicher drohender Unterhaltspflicht ...
Ich habe mich schon öfter gefragt, was in Bezug auf die Familienrechtssprechung ein ausreichend langer Zeitraum ist ab dem keine geplante Handlung mehr unterstellt wird. Wenn man das aus bestimmten Bereichen der Versicherungswirtschaft ab leiten könnte, da glaube ich gelesen zu haben das bestimmte Versicherungssparten keinen Vorsatz mehr unterstellen wenn der Versicherungsfall (z.B. Suizid) länger als 3 Jahre seit dem Vertragsabschluß her ist.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#22
Wer regelmässig mit Scheinrechnungen von Kollegen operiert, wird das Thema entspannt anschauen. Schwarzarbeit mit Auslandsbezug kann auch ganz interessant sein. 
Bei entsprechender kreativer Gestaltung geht da recht viel. Kommt natürlich auch sehr drauf an, wieviel die Ex davon effektiv mitbekommt. Wo kein Kläger.....
Das man damit natürlich nicht zum Steuerberater bzw. Anwalt gehen kann ist logisch. Der schlägt wahrscheinlich die Hände über dem Kopf zusammen. 

Strohmann/Schwindel GmbH in der Schweiz wird übrigens häufiger installiert als man denkt. Das wäre mein Tip.
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#23
(31-12-2016, 19:35)Bodenseebursche schrieb: Bei entsprechender kreativer Gestaltung ... Kommt natürlich auch sehr drauf an, wieviel die Ex davon ... mitbekommt.
Manche meinen nicht ohne Grund das es nicht schlau ist die zukünftige Ex als eigene Sekretärin oder Buchhalterin ein zu stellen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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