Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln
#14
(28-12-2016, 14:01)fasthans schrieb:
(28-12-2016, 13:40)CheGuevara schrieb: Schenkung ist ganz schlecht!!

Lieber Verkauf zu nominal!

Wirkt sich das positiv auf die Wegzugbesteuerung aus? Das Finanzamt würde sowieso nach stillen Reserven die Firma bewerten?

Und Verkauf bedeutet doch für mich zusätzliches Einkommen?



Das wird so nichts um dich vor deiner Ex zu retten, ich habe in dem Bereich Offshore  Gründungen bis vor 5  Jahren gearbeitet. 
und würde jedem davon abraten dies so zu tun.

Um es 100 % wasserfest gegenüber deiner Ex zu machen, sind andere  Wege notwendig, die  richtig Geld kosten
Verlass dich nicht darauf das der Ehevertrag hält.  


"Die Übertragung an die Offshore, die offiziell nicht mir gehört, könnte ich gut argumentieren."

Ha HA, mach mal,
Glaub nicht die Spielchen mit Versprechungen von Anonymität und Offshore die überall im Internet Angeboten werden, 
des weiteren ist es steuerlich vollkommen sinnlos, wenn Du Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland hast.
Solange Du in DE gemeldet bist, Finger weg davon. 

Finanzämter, Gerichte, Jugendämter, gewiefte Rechtsanwälte kennen das Spiel.  Wie viele andere sind damit vor Dir schon auf die Nase gefallen ?


1. Natürlich kannst Du gerne deine Anteile der GMBH an eine Offshore Ltd. ganz legal verkaufen, die Dir offiziell oder inoffiziell gehört, 

Wenn Du weiterhin in Deutschland gemeldet bleibst oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, musst Du aber deinem zuständigen 
Finanzamt eine Erklärung abgeben. 

a). das die Anteile deiner Ex GMBH an eine Offshore Ltd. verkauft wurden, die Dir zu 100 % gehört bzw. von Dir zu 100 % über Dritte kontrolliert wird 

Die Gesellschaft und Gewinnausschüttungen sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu veranlagen 

b). Sinn und Zweck der Konstruktion ist es Unterhaltsansprüche der Ex ins Leere laufen zu lassen.

Das Finanzamt interessiert sich nicht für deine Probleme mit der Ex, hier ist es notwendig immer die Wahrheit zu sagen.

Du kannst dann ganz in Ruhe schlafen und in DE deinen Geschäften wie bisher nachgehen.

Spielst Du gegenüber dem Finanzamt nicht mit offenen Karten, wirst Du irgendwann morgens um 6 Uhr ein paar Beamte  vor der Tür stehen
haben und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis Du einknickst und gestehst. Ob das ein paar Monate oder 1 - 2 Jahre dauert wird sich zeigen.

Das Finanzamt hat mehr Rechte und Möglichkeiten als Polizei und Staatsanwaltschaft, hier sollte man zu 100 % immer mit offenen Karten spielen.


2. Prozeßbetrug 

wenn Du beim Gericht bei der Scheidung falsche Angaben machst, das Dir jetzt offiziell nichts gehört, Lass Die Finger davon.


3. Natürlich kann man die Ex zu 100 % finanziell ins Leere laufen lassen, was viel Zeit und Arbeit kostet, aber nicht mit Offshore Spielchen der Fisch stinkt sofort.


Wenn Du willst, schick mir mal eine PM mit Tel
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln - von Liebeskasper - 28-12-2016, 21:24

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Fragen zum Umgangsrecht Miles 5 1.820 26-12-2023, 12:11
Letzter Beitrag: Alimen T
  Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger Leben-dig 43 45.643 28-03-2018, 14:59
Letzter Beitrag: Marvel0us
  UG Gründung Marvel0us 7 6.779 13-12-2017, 21:58
Letzter Beitrag: Markus89
Question Rechtsanwalt Raum Berlin und weitere Fragen Herbstwind 28 26.582 16-06-2015, 20:49
Letzter Beitrag: Herbstwind

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste