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Vom Residenzmodell zum Wechselmodell
#1
Liebe Forengemeinde,
mein Kind (8) wird seit vier Jahren im Residenzmodell von der Mutter betreut. Ich war bisher nur Zahl- und Bespaßungsvater aller 14 Tage. Gern möchte ich mehr Zeit mit dem Kind verbringen und meiner Rolle als Elternteil gerecht werden. Auch möchte ich mich in die Erziehung im Rahmen eines symmetrischen Wechselmodells einbringen, aber die Mutter blockiert, macht was sie will und ich sollte froh sein, wenn ich unser Kind aller 14 Tage sehen darf. Um keinen Stress in das Familiensystem zu bringen, akzeptierte ich die Situation bisher. Nun reicht es aber. In vielen Ländern würde man dieses Problem nicht verstehen, da es dort fast normal ist, dass sich Vater und Mutter gleichberechtigt um die Kinder kümmern. Was muss ich tun, damit ich unser Kind im Wechselmodell betreuen kann? Bleibt mir wirklich nur der Gang zu Gericht, wenn mit der Mutter nicht zu reden ist? Habe ich vor Gericht überhaupt eine Chance? Eine Elternberatung oder Mediation lehnt die Mutter generell ab. Vielen Dank.
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#2
In http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#wechselmodell stehen fünf Punkte unter "Voraussetzungen". Sind die alle bei dir erfüllt?
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#3
Aktuelle Forschungsergebnisse weisen eindeutig die Vorteile fur die kindliche Entwicklung auf, siehe Amazon "wechselmodell" von Frau Prof Sünderhauf. Auf YouTube gibt es auch ein Video und Zusammenfassung dazu.

Es gibt teilweise wegweisende Urteile, auch in Deutschland. Wenn die Mutter nicht bereit ist, zu reden, ist das KEIN Grund ein Wechselmodell auszuschließen. Vielmehr hängt es davon ab, dem Kindeswohl zu dienen. Und da spricht überhaupt nichts gegen das Wechselmodell. Wenn dein kind 8 ist, kann es sich vor Gericht äußern. Wenn es sagt, es möchte auch mehr beim Vater verbringen, dann ist das möglich. Am besten dem Kind Sicherheit und Ordnung beim Vater vermitteln.

Natürlich versuchen die meisten Frauen das zu verhindern. Meines Erachtens MUSS das Doppelresidenzmodell in Deutschland Standard werden.

Wer sich engagieren oder informieren will, nach twohomes.org googlen. Oder VAFK.

Mein Junge ist 9 Monate und die KM halt sich nicht mal an den Mindestensumgang, Begründung, sie muss Stillen. Telefonieren will sie nicht mit mir, auf gute Vorschläge meinerseits zur Betreuung und Erziehung, kommen nur Ausflüchte und unkonstruktive Antworten. Nichtehelich, aber gemeinsame Sorge. Geht seit 4 Monaten so.

Die Spinnen hier doch in Deutschland. Deutschland hst bereits mehrfach Rugen von der EU bzgl. Gleichberechtigung und Menschenrechte in Bezug auf das Familienrecht bekommen.
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#4
Die Frage war nicht "ist das Wechselmodell gut?", sondern "Was muss ich tun, damit ich unser Kind im Wechselmodell betreuen kann?" Und nochmal: Welche der Voraussetzungen sind denn erfüllt, welche nicht?
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#5
Aktuelle Forschungsergebnisse weisen eindeutig die Vorteile fur die kindliche Entwicklung auf, siehe Amazon "wechselmodell" von Frau Prof Sünderhauf. Auf YouTube gibt es auch ein Video und Zusammenfassung dazu. Davon bin ich auch überzeugt.

Es gibt teilweise wegweisende Urteile, auch in Deutschland. Wenn die Mutter nicht bereit ist, zu reden, ist das KEIN Grund ein Wechselmodell auszuschließen. Vielmehr hängt es davon ab, dem Kindeswohl zu dienen. Und da spricht überhaupt nichts gegen das Wechselmodell. Wenn dein kind 8 ist, kann es sich vor Gericht äußern. Wenn es sagt, es möchte auch mehr beim Vater verbringen, dann ist das möglich. Am besten dem Kind Sicherheit und Ordnung beim Vater vermitteln. Urteil AG Erfurt 14.9.2012 36F 141/11, und 01.10.2014 36F 1663/13, hierin befinden sich die Gründe dafür. Es wird viel Bezug auf Frau Professor Sünderhauf genommen. Nicht locker lassen.

Natürlich versuchen die meisten Frauen das DRM zu verhindern. Meines Erachtens MUSS das Doppelresidenzmodell in Deutschland Standard werden!!!!

Wer sich engagieren oder informieren will,  nach twohomes.org googlen. Oder VAFK.
Mein Junge ist 9 Monate und die KM halt sich nicht mal an den Mindestensumgang, Begründung, sie muss Stillen. Telefonieren will sie nicht mit mir, auf gute Vorschläge meinerseits zur Betreuung und Erziehung, unter anderem Paritätischen DRM kommen nur Ausflüchte und unkonstruktive Antworten. Nichtehelich, aber gemeinsame Sorge.  Geht seit 4 Monaten so. Nun muss man dazu sagen, einfache Frauen suchen sich dumme Anwältinnen, die nur schmutzige Wäsche waschen. Sich darauf nivht einlassen. mit der Kraft der Argumente kommt man manchmal weiter. Die Formel "Geldsegen fur Mutter, wenn Kind weggenommen"  darf nicht bestehen bleiben. Es ist fur einen liebenden Vater, und das bin ich, die Hölle!!!

Bei Trennung muss die Diskussion beider Eltern stattfinden (unter staatlicher Aufsicht), dass das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und zweitrangig keine monetäre Forderungen in den Raum stellt. 

Das Familienrecht in Deutschland ist veraltet und Menschenrechtsverachtend. Deutschland hst bereits mehrfach Rugen von der EU bzgl. Gleichberechtigung und Menschenrechte in Bezug auf das Familienrecht bekommen. Hierauf nehmen an auch die Gerichte bezug. Urteile aufmerksam lesen.

VAFK beitreten und Druck auf die Politik ausüben. 
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#6
Vielen Dank für den Hinweis. Diese Info hilft schon weiter. Wie ich merke, wird es wohl nix, wenn sich ein Elternteil quer stellt.

1. Räumliche Nähe =zwei verschiedene Wohnorte, Entfernung 11 km
2. Akzeptanz des Kindes= ok
3. Genug Zeit beider Eltern=ok
4. Minimale Kommunikation =ok
5. Elternvereinbarung= ist nicht möglich, da Mutter kein Wechselmodell möchte
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#7
Egal, dran bleiben!

In die Nähe ziehen, und wenn Gutste im Alter von drei Jahren vom Kind arbeiten wird, Antrag stellen.

Das Juristenpack braucht einfach Druck von Vaterseite. Du brauchst keinen Anwalt. Hast noch genügend Zeit, dich darauf vorzubereiten.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#8
11km ist etwas viel, auch wegen der Schule. Wie steht es mit dem iterativen Ansatz? Umgang ausweiten als Schritt in die richtige Richtung? Dafür wäre einerseits die Zustimmung der Mutter leichter zu erreichen (weil sie trotzdem Kindesunterhalt kassieren kann), andererseits auch die richterliche Zustimmung falls es vor Gericht geht - das hängt aber stark von der Standfestigkeit der Meinung des Kindes ab. Ein Kind, das zwar mit Freude mehr Zeit beim Vater verbringen will, sich das aber abschwatzen lässt wenn es ein neues Fahrrad bekommt wäre da keine gute Voraussetzung.
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#9
versuch den Umgang so auszubauen das sie es für einen erweiterten Umgang halten, du aber tatsächlich ein asymetrisches Wecheselmodell hast. Wenn du dann eine Teilhabe am Alltag des Kindes eine Weile hast, könnten die Chancen besser sein. Das hängt allerdings auch extrem vom Wohnort ab. Da gibt es regional große Unterschiede.
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