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Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze
#1
Hallo zusammen,

ich habe von meiner Ex eine E-Mail bekommen, in der sie mich auffordert, mich an die Umgangsregelung zu halten - und dabei auf folgenden Beschluss verweist:

http://www.jugendaemter.com/darf-man-sei...taktieren/

Dort wird ausgeführt:
"Zwar hatte der Vater Recht, dass eine Umgangsregelung zum regelmäßigen Kontakt mit dem Kind berechtigt,( ...). Im Umkehrschluss muss ein Umgangsberechtigter aber auf Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten verzichten. Anderes wäre nur möglich, wenn der betreuende Elternteil die "Eigenmächtigkeiten" des früheren Partners duldet. Grund für die "Kontaktsperre" außerhalb der Umgangszeiten ist vor allem das Kindeswohl - das Kind soll sich auf geregelte Umgangstermine einstellen und vorbereiten können und nicht jederzeit und unerwartet mit dem Umgangsberechtigten konfrontiert werden."

Mit einer Situation, wie sie im dort beschriebene Fall dargestellt wird -also mit einem Vater, der im Beisein des Kindes über die Mutter schimpft- könnte man ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten möglicherweise begründen. Allerdings scheint das Kammergericht davon auszugehen, dass ein Umgangsbeschluss grundsätzlich ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeuten würde.

Das kenne ich bislang genau andersrum: Nämlich, dass ein Umgangsbeschluss gerade kein Kontaktverbot ausserhalb von Umgangszeiten bedeutet.


Gibt hier im Forum schon einen Thread von mir darüber. Vor etwa einem Jahr hatte meine Ex den Kindergarten angewiesen, Kontakte zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zu verhindern. Konkret, indem der Kindergarten mich aus der Einrichtung verweist, falls ich beispielsweise am St. Martinszug oder an Ausflügen teilnehmen wollte, zu denen alle anderen Eltern eingeladen sind.
Begründen wollte sie das mit dem Umgangsbeschluss. Der regelt die Zeiten, in denen unser Sohn mich sehen darf. Von Kontaktverboten steht da zwar nix - die Leiterin des Kindergartens hat sich aber darauf eingelassen, nach den Wünschen meiner Ex zu handeln.

Damals hab ich mit verschiedenen Stellen gesprochen, wie z.b. Erziehungsberatungstellen, Vätergruppen, Landesjugendamt, der Juristiziarin des Trägers usw. - und der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet. Der Kindergarten musste damals seine Positionierung verändern.

Nun gehts wieder los. Akutell scheint meine Ex darauf abzuzielen, wieder mal die gewohnten Telefonate zwischen unserem Sohn und mir zu verhindern. Die Telefonate gibts seit Jahren und er hat dafür ein eigenes Handy - oder er nutzt das Handy meiner Ex. Seit ihrer E-Mail ist sein Handy aus und ihr Handy nicht erreichbar. Bitte ich sie, unseren Sohn beim telefonieren zu unterstützen, antwortet sie, heute wäre kein Umgang. 

Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?
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#2
(28-04-2015, 21:40)Fin schrieb: der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet

Sehe ich auch so. Das wirst du allerdings nicht in einem Umgangsbeschluss finden. Wenn, dann nur negiert. Das bedeutet: Wenn Kontaktverbot, dann ist es explizit im Beschluss ausgesprochen. Oder in einem anderen Beschluss, z.B. ein Annäherungsverbot ausserhalb der Umgangszeit.

Die Telefonate sind ein alter Streitpunkt. Deshalb sind auch in der faq-Musterumgangsregelung ausdrücklich Telefonate abgedeckt. Nicht sachlich begründbare eigenmächtige Einschränkungen der Mutter solltest du da nicht hinnehmen. Wenn ihr das nicht passt, soll sie klagen. Sie wird aller Wahrscheiunlichkeit nach verlieren. Immer vorausgesetzt, dass deine Anrufe nicht kindeswohlgefährend sind - telefonieren während der Schulzeit, mehrere Anrufe pro Tag, Kind über die Mutter ausfragen etc. Aber diese gefährlichen Zonen sind dir sicher selbst so klar, dass du sie nicht betrittst.
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#3
(28-04-2015, 21:40)Fin schrieb: Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?
Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).

Immer wenn die Mutter meines Kindes Telefonkontakte verhindert hatte, weil sie sich gerade wieder einmal über mich geärgert hatte, bin ich morgens zur Schule und habe meine Tochter dort abgefangen.
War die Mutter im Krankenhaus, habe ich mein Kind gg den Willen der Mutter zu mir genommen. Anwälte und JA-Helfer haben mir dann sofort unter Hinweis auf 235 StGB aufgegeben, mein Kind dorthin zurück zu bringen, wo die Mutter es untergebracht hatte.

Mir war das Wohl meines Kindes immer wichtiger, als die zu erwartenden Sanktionen.
Väter sollten ein bischen mehr Selbstvertrauen haben. 

Solange man sein Umgangsrecht nicht mißbraucht, sind eigenmächtige Erweiterungen bei Gelegenheit nicht schädlich.
Zwar verursachen sie regelmäßig Streit zw den Eltern. Aber die Mutter muss begründen, was an den gelegentlichen Telefonaten oder Briefen so schlimm ist. 

Mir bspw. konnte keiner dieser von ihr auf mich gehetzten Schreihälse vernünftige Argumente nennen.

Beim dritten Krankenhausaufenthalt hatte man sich daran gewöhnt und die Stimmen wurden leiser.
Heute sind sie gänzlich verstummt und die More beschwert sich nur noch darüber, dass ich IHRE Tochter nicht zu Besuchen ins Krhaus fahre ....

Auch wer nicht sorgeberechtigt ist, darf sich von irgendwelchen mütterorientierten Professionen nicht in die zweite Reihe schieben lassen. Die Elternrechte werden uns Vätern leider nicht nachgeworfen. 
Wir müssen schon darum kämpfen. 
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#4
@Fin

Damit ist klar, wie es weiter gehen sollte:

1. Brief an Mutter mit Fristsetzung 10 Tage, Telefonkontakte wieder zu zu lassen

2. Jugendamt bitte um Vermittlung. Wenn da keine erkennbare Aktivität (drei bis vier Wochen) zustande kommt, nächster Schritt.

3. Antrag Gericht Regelung mittelbare Umgangskontakte.

Kein Anwaltszwang.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Ich sehe das so ähnlich wie @Ibykus: Die Mutter glaubt, Dich erziehen zu müssen. Nächste Stufe wäre, wenn sie dem Kind das handy aus "erzieherischen Gründen" immer ´mal wieder wegnimmt (was das Verhältnis meines Kindes zu seiner Mutter enorm belastet hatte..).

Ich hatte dann Wert darauf gelegt zu regeln, dass mein Kind mich anrufen konnte, wann es wollte und die Mutter verpflichtet war, das nicht zu stören - das schränkte ihre Möglichkeiten ein, dem Kind nach Belieben das handy wegzunehmen.

Des Weiteren hatte die Mutter dafür zu sorgen, dass das Kind zu den vereinbarten Zeiten für meine Anrufe (2 x wöchentlich) an ihrem Festnetzanschluß erreichbar war oder mich rechtzeitig über Änderungen zu informieren. Als das irgendwann nicht klappte und Anrufe und sms auf das handy meines Kindes und der Mutter ohne Reaktion blieben, hatte ich als besorgter Vater die Polizei informiert, die dann einen Kontakt zu meinem Kind über das handy der Mutter herstellte. Danach hatte sich das mit den Störungen weitgehend erledigt.

Telefonzeitenregelungen zwischen Kind und Elternteil scheinen gängige Gerichtspraxis zu sein. Weil ich das als pervers empfinde, einem Kind den spontanen Elternkontakt zu verhindern, hatte ich -nachdem das Kind zu mir gewechselt war- abgelehnt, Telefonzeiten zu regeln und erklärt, mein Anschluß sei jederzeit zu erreichen, das Kind habe sein handy ständig bei sich, WhatsApp sei eingerichtet, es habe die xyz-email-Adresse, sei als abc auf facebook... Ich schreibe das, weil das zu echter Verunsicherung im Gerichtssaal führte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#6
@Fin,

das Kind wird langsam älter, ein mobiles Telefon hat es ja wohl schon, wie so viele Kinder ab der Schulzeit. Die Kindsmutter reagiert hier eher panisch da sie merkt wie ihr die "Felle" davon schwimmen. Die mütterliche Angst die Kontrolle zu verlieren, Verlustängste usw.

Noch kann sie ihre mütterlichen Allmachtsphantasien (versuchen) auszuleben, mit zunehmenden Alter des Kindes wird das immer schwieriger. Der Faktor Zeit, ist für entsorgte Väter entscheident, wer am Ball bleibt wird irgendwann belohnt.

Zwar stimme ich @Ibykus und @Wackelpudding weitestgehend zu, aber unterhalb eines Kindesalters von 12 Jahren sehe ich da Problemfelder die man (noch nicht) eröffnen sollte. Hier kann man andere bewährte Wege gehen.

Aus der Erfahrung mit Trennungsvätern heraus weis ich, dass selbst die schlimmsten Kindsmütter in der Pubertät einknicken und ab da die Uhren anders herum ticken.

Mach es psychologisch geschickt und sage dem Kind das es dich immer und zu jeder Zeit anrufen kann, spiele den Ball zurück zur Kindesmutter. Diese wird dem Kind drohen das mobile Telefon abzunehmen, was bei den meisten Kindern bis zu einem gewissen Alter auch noch wirkt. Je mehr die Kindesmutter das Kind drangsaliert umso mehr gewinnst du mit der Zeit.

Du kannst "zufällig" nach Schulschluss auf dem Schulweg auftauchen und das Kind kurz kontaktieren, natürlich nicht regelmäßig sondern eher in geringen Dosen, dagegen kann die Kindesmutter wenig ausrichten. Das hat @Ibykus korrekt erkannt und auch so umgesetzt im eigenen Fall.

@Wackelpudding hat es angesprochen, Telefonzeitenregelungen sind bereits gängige Praxis bei älteren Kindern, je jünger umso problematischer (eigenes mobiles Telefon).
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#7
(29-04-2015, 06:12)Ibykus schrieb: Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).


Das klingt gut. Hast du das vielleicht als Vollltext?


(29-04-2015, 08:27)wackelpudding schrieb: Ich hatte dann Wert darauf gelegt zu regeln, dass mein Kind mich anrufen konnte, wann es wollte und die Mutter verpflichtet war, das nicht zu stören - das schränkte ihre Möglichkeiten ein, dem Kind nach Belieben das handy wegzunehmen.

Telefonate sind üblich seit der Trennung vor vier Jahren. Und zwar auch so wie bei dir - also nicht mit fixen Zeiten, sondern nach Wunsch unseres Sohnes. Zunächst als vom Jugendamt empfohlene Ergänzung zum Umgang. Als dann vor zwei Jahren Übernachungen beschlossen wurden, wollte meine Ex selbst, dass er ein Handy hat.

Das funktioniert meist gut. Unser Sohn ruft mich teilweise mehrmals täglich an, mal ein paar Tage nicht. Je nachdem, wie er möchte.
Phasenweise blockiert sie allerdings. Meist verschwindet dann sein Handy spurlos. Ich besorge dann preiswerte Ersatzgeräte, die dann auch verschwinden. Meist ruft er dann nach einer Zeit vom Handy meiner Ex aus an - bis sein Handy wieder auftaucht. Das hat jetzt wieder mal schlagartig aufgehört und sowohl sein Handy als auch meine Ex sind nicht mehr erreichbar.

Die bisherige Praxis möchte ich gerne weiterführen. Also nicht fixe Telefonzeiten festlegen, sondern unserem Sohn weiterhin die Möglichkeit geben, beide Eltern jederzeit erreichen zu können.

Frage ist, wie man das festzurren kann. Wir als Eltern könnten uns verpflichten für Ersatz zu sorgen, wenn sein Handy verschwindet - und zwar jeweils der Elternteil, bei dem das Handy verschwunden ist. Ob ein Familiengericht das so beschließen will, müsste man schauen.

Mit Fristsetzung aufgefordert, die Telefonate weiterhin zu fördern, habe ich sie schon. Aber das wird nichts bringen.

Das sie derzeit wieder blockiert, wundert mich nicht. Aktuell beginnt gerade eine psychiatrische Diagnostik unseres Sohnes. Unser Kinderarzt sieht unseren Sohn durch den Elternkonflikt belastet und empfiehlt seit Jahren dringend Familientherapie. Jugendämter und Familiengerichte schließen sich dem an - meine Ex verweigert sich allerdings durchgehend. Da man sie nicht zu Therapie zwingen kann, kam nun die Empfehlung des Kinderarztes, dass unser Sohn selbst Therapie bekommt.
Das ging vor Gericht und es wurde vereinbart, dass erstmal eine Diagnostik gemacht wird - und, dass wir als Eltern den Empfehlungen der Diagnostik folgen werden.

Es ist üblich, dass meine Ex nach Streitpunkten sucht, wenn irgendetwas ansteht.
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#8
Wenn Deine Ex verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass es zu festgelegten Telefonaten zwischen Dir und Deinem Sohn kommt, ist ihr ja die Möglichkeit zu einer länger dauernden Blockade genommen, ohne angreifbar zu werden. Vielleicht verliert sie dann die Lust auf "handy-Spiele", weil die ihr außer Ärger mit ihrem Kind nicht mehr viel einbringen. Für Dich hieße das auch, dass Du recht zeitnah in Erfahrung brächtest, wann ´mal wieder ein handy weg ist. Für die Ersatzbeschaffung würde ich generell Kostenteilung vorschlagen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
(29-04-2015, 10:25)Fin schrieb:
(29-04-2015, 06:12)Ibykus schrieb: Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).


Das klingt gut. Hast du das vielleicht als Vollltext?
nein.
Aber den Volltext der Entscheidung brauchst Du auch gar nicht.
Was Du brauchst, ist etwas mehr Mut und Entschlossenheit.

Wer Vätern die Kommunikation mit seinen Kindern zu verhindern oder zu erschweren versucht, handelt gegen seine Wohlverhaltenspflicht aus 1684 II BGB oder muss gute Gründe dafür haben.

Sich zur Begründung auf einen Umgangsbeschluss zu berufen, der keine Regelung dazu trifft, ob mittelbare Kontakte außerhalb des geregelten Umganges zulässig sind oder sein sollen, ist eine Formalismusreiterei, die grundsätzlich dem Kindeswohl widerspricht.

Väter müssen sich weniger verteidigen, oder -wie Skipper- darauf setzen, kein Wohlwollen zu verspielen, sondern die Steilvorlagen der KM annehmen um sie ins Unrecht zu setzen.
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