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SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#16
(02-11-2015, 14:55)raid schrieb: Wurde das auch berücksichtigt?

Wie meinen? Die titulierten Unterhaltsbeträge kannst du doch absetzen, was soll das Gericht dann da zusätzlich berücksichtigen? Das SG sagt im Grunde, das du dir als Aufstocker dann eben mal ein paar Monate keine neuen Businesshemden für den Bürojob leisten kannst oder deine Altersvorsorge auf Eis legst und stattdessen von der "Ersparnis" die anfallenden Kosten deiner BG mitträgst, in dem du davon z. B. Essen für die Kinder am Wochenende in den Kühlschrank stellst und die Fahrtkosten des Umgangs selber löhnst.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 02-11-2015, 15:23

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