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SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#14
In der Zwischenzeit hat das Landessozialgericht Essen die Beschwerde des Vaters abgelehnt und
schliesst sich der Begründung der ablehnenden Entscheidung der 1. Instanz an. Revision wurde nicht zugelassen.

Damit sollte klar sein, daß man sich als Aufstocker bei einer Klage vor dem Sozialgericht strategisch so aufstellen muß, daß auch unter Berücksichtigung der Erwerbstätigenfreibeträge eine evidente Bedarfsunterdeckung besteht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 18-10-2015, 22:23

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