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SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#8
(09-08-2015, 20:01)Micha aus Bayern schrieb: Aber Gut, jedem das seine

Gute Einstellung. Ich gönne dir ja auch dein Privileg. "To whom it may concern...",
Es kann als Trennungsvater durchaus hilfreich sein, sich mit dem Sozialrecht zu beschäftigen.
Die Familienrichter hantieren mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Sozialrichter dulden 1-Eurojobs und
Mindestlohn, womit kaum das eigene Existenzminimum zusammenkommt. Der ganze Laden der Juristen muß ja
total zerstritten sein.

Schaut man sich mal gleich den Anfang der Sozialgesetzbücher an, findet man doch auf Anhieb interessante
Dinge:

Erstes Sozialgesetzbuch

§ 1
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 10-08-2015, 16:45

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