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Kann die Ex mehr Umgang erzwingen?
#26
Erzeuger sollte sich auf keine Diskussionen mit den Idioten einlassen. Das bringt nichts. Sag denen einfach:

"Über das Kindeswohl dürfen das Jugendamt und die Mutter gern entscheiden.
Über mein eigenes Wohl entscheide ich immer noch ganz alleine und mir reicht der Umgang, so wie er ist."

Auf Nachfrage würde ich noch sagen, dass das Kindeswohl sowieso immer dem entspricht, was die Mami gern hätte, oftmals auch das Umgekehrte, weshalb ich aufgehört habe darüber zu diskutieren.


Mit jedem Satz mehr, bietest Du lediglich Angriffsfläche, damit die Dich in eine Diskussion rein ziehen können.
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#27
Danke an alle für die vielen Ratschläge.
Beide Damen sagten mir, ich hätte das gemeinsame Sorgerecht, also müsste ich mich auch gleichwertig um meinen Sohn kümmern.
Da musste ich schon sehr mit mir kämpfen um ruhig zu bleiben.
So einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Meine primäre Pflicht ist es ja wohl, den Unterhalt sicherzustellen.
Und das werde ich diesen Frauen auch erstmal sagen.
Der Termin wurde auf diese Woche Donnerstag vorverlegt.
Exe kann sonst nicht...

Ich harre der Dinge die da kommen.
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#28
(14-09-2021, 09:02)Erzeuger schrieb: Danke an alle für die vielen Ratschläge.
Beide Damen sagten mir, ich hätte das gemeinsame Sorgerecht, also müsste ich mich auch gleichwertig um meinen Sohn kümmern.

Das ist schon eine bodenlose Frechheit von denen, zynisch noch dazu. Da kämpfen Männer seit langer Zeit um gemeinsame Betreuung, endlos und werden ohne mit der Wimper zu zucken offiziell und amtlich radikal abgebügelt, hinausgeworfen, von den Kindern weggedrängt. Und zwar mit dem Argument, dass gemeinsames Sorgerecht eben nicht gemeinsame Betreuung bedeutet.

Und passt es dem dicken Hintern der sogenannten Mutter mal andersrum, dann soll er gefälligst herspringen, der Vater. Unterhalt zahlen natürlich weiterhin bitteschön.

Kindeswohl, was für eine Lüge. Es ist ausschliesslich eisenharte Macht der heiligen Mutter, die regiert und alleine ihre Wünsche. Alles andere wird dem untergeordnet.

Ich würde gar nicht erst zu so einem Gespräch gehen. Mehr als Dummlaber und Vorwürfe wirst du nicht hören. Es ist deine Zeit, die dafür draufgeht. Ich würde genau so weitermachen wie bisher oder mir den Rat von oben überlegen, die vermutlich noch ziemlich begrenzte Zeit mit dem Kind haben und dann ist sowieso alles aufgelöst.
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#29
(14-09-2021, 09:02)Erzeuger schrieb: Danke an alle für die vielen Ratschläge.

Beide Damen sagten mir, ich hätte das gemeinsame Sorgerecht, also müsste ich mich auch gleichwertig um meinen Sohn kümmern.

Womit sie absolut recht haben!

Hast Du diese Aussage schriftlich?

Wenn ja, dann gib sie doch bitte an den VAFK weiter, denn dem VAFK kann diese Aussage vielleicht bei Verfahren helfen, in denen Väter um Umgang kämpfen.

Hier der Link zur WEB-Seite:

https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=startseite

Was sagt eigentlich das Kind zu der Situation?

Möchte es häufiger zu Dir? Dann hoffe ich, daß dieser sein Wunsch erfüllt wird.
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#30
(14-09-2021, 09:02)Erzeuger schrieb: Beide Damen sagten mir, ich hätte das gemeinsame Sorgerecht, also müsste ich mich auch gleichwertig um meinen Sohn kümmern.
........
Meine primäre Pflicht ist es ja wohl, den Unterhalt sicherzustellen.
.........
Der Termin wurde auf diese Woche Donnerstag vorverlegt.
Ich harre der Dinge die da kommen.

Ich würde gegen die Dame vom JA eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die richtest Du direkt an den Bürgermeister. Dann würde ich der Dame vom JA schreiben, dass ich erstmal das Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde abwarten will bevor ich einen weiteren Termin mache. Ich aber gerne einer Kollegin / Kollegen vom JA zur Verfügung stehe.

Inhaltlich wird es nichts bringen, aber dem Jugendamtsdamen wird relativ schnell die Lust vergehen mit Dir zu diskutieren. Du beantwortest einfach jede unverschämte Aussage mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bürgermeister, damit es von ganz oben und ganz langsam vom Amtsleiter, zum Abteilungsleiter, etc. an die Schn..e..p....e runter purzelt und den ganzen Weg wieder zurück geht.

Aber immer schön sachlich bleiben und in der Dienstaufsichtsbeschwerde mütterideologie anprangern. Auf keine Diskussionen mit der Sachbearbeiterin einlassen. So dumme Sprüche unkommentiert lassen und danach ganz in ruhe die Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren. 

Was hast Du zu verlieren? Die ist eh 100% gegen Dich -- daher kannst Du die auch beinhart angehen und sauer fahren. 

Die Waffen, die die haben ist Sorgerechtsentzug, Umgangsboykott, durchleuchten Deines Gehaltes und Dich Volltexten .... und die wenden die sowieso alle an. 

Musst Dir halt überlegen, was Dir passieren kann
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#31
Moin.

Kann ich bestätigen. Hatte seinerzeit auch zwei DAB gegen Jugendamts-Tusneldas laufen.. Bin dann eingeladen worden zum Amtsleiter, wo man mich einlullen wollte mit dem Ziel
die DABs zurückzuziehen. Hab ich natürlich nicht gemacht... Hab ihm eher angedroht, das Ganze noch vor den Petitionsausschuss des Landtags zu bringen. Das macht den Damen in den Ämtern dann nämlich besonders viel Arbeit...
( und ihm als Amtsleiter auch ... ).

Daraufhin war man mir gegenüber doch sehr reserviert und der freundliche Empfang kippte etwas ....  das hat mich wirklich stark belastet... - ( ...  "Virtueller Stinkefinger von mir ...    Wink  " ...)

Die Arbeit wars wert... hat mir auch etwas Genugtuung verschafft, dass sich die Tusneldas geärgert haben und entsprechende langatmige Stellungnahmen zu fertigen hatten ...

Hat in der Sache vorm FamGer/OLG zwar nichts gebracht - aber die Tusneldas haben zumindest gemerkt, dass sie
keinen bescheuerten Schwachkopf vor sich haben und sich zumindest angestrengt zukünftig keine weiteren Fehler zu begehen...

Außerdem : Steter Tropfen höhlt den Stein ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#32
So, ich wollte hier dann mal eine Rückmeldung geben...
Der Termin am Donnerstag war ein vollständiger Sieg für mich :-)
Ich habe mich an eure Ratschläge gehalten und stur alles abgelehnt, was Exe und die JA-Dame so alles wollten.
Hat super geklappt.
Die JA-Dame versucht verzweifelt, mir irgendwelche Zugeständnisse abzuringen.
Mal hier und da jeweils ein paar Tage mehr Umgang usw.
Sie wollten auch, das ich eine Umgangsvereinbarung unterschreibe... Nein danke war meine Antwort!

Also bleibt alles so wie es ist.
Den Termin hätte ich mir wirklich sparen können. Allerdings habe ich so meiner Ex auch einmal ihre Grenzen aufgezeigt.
Das war schon lange mal überfällig!
Und ihr wütender Gesichtsausdruck war es mir allemal wert!
Ich hoffe nur das sie meinem Sohn jetzt nicht einredet, ich wäre ein schlechter Vater der sein Kind nicht haben will oder ähnliches...

Ich musste mir auch völlig abstruse Vorwürfe anhören...
z.B: Ich wäre nicht da gewesen als die Zwillinge, welche sie mit ihrem damaligen Partner hatte, geboren wurden. Es war unverschämt von mir, das ich in dieser Zeit nicht auf meinen Sohn aufgepasst hätte und dies tatsächlich ihr Partner übernehme musste!
Hätte ich da meine Unterstützung anbieten sollen? ich meine, was habe ich mit deren Familienplanung zu tun? oder sehe ich das falsch?
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#33
(18-09-2021, 11:46)Erzeuger schrieb: Den Termin hätte ich mir wirklich sparen können.

Sag ich ja. Auch wenn es wunschgemäss lief. Noch besser als die Ex wütend zu sehen ist übrigens, sie gar nicht zu sehen. Ich geh ja auch nicht auf den Schrottplatz, um mir dort mein abgelegtes kaputtes Bettgestell nochmal anzusehen :-)
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#34
Hallo,
der Termin ist erstmal -wie zu erwarten- erfolgreich gelaufen.
Die Strategie ist auch grundsätzlich die sichere Variante.
Ich würde an Deiner Stelle mit Deinen Zielen auch niemals eine Umgangsvereinbarung ohne Gegenleistung unterschreiben.

Dennoch könntest Du auch überlegen, ob Du nicht doch in Verhandlung gehst - mit entsprechenden Forderungen, die Deine Lage verbessern....
(14-09-2021, 09:02)Erzeuger schrieb: Beide Damen sagten mir, ich hätte das gemeinsame Sorgerecht, also müsste ich mich auch gleichwertig um meinen Sohn kümmern.

Hier kannst Du sagen, dass bei gleichwertiger Aufteilung des Barunterhalts zwischen Vater und Mutter bzw. jeder zahlt seins, Du auch einer gleichwertigen Umgangsregelung zustimmen würdest.
Man kann also dieser Tante vom Amt zustimmen, indem man ihren Ansatz vervollständigt :-)

Du könntest Dich auch etappenweise vorwärts bewegen, indem Du der Mutter ein Angebot unterbreitest:
Sie soll Dich über 90,-€/Monat vom Unterhalt im Innenverhältnis freistellen, dafür übernimmst Du einen weiteren Tag/Woche.
Alternativ wäre auch 180,-€/Monat reduzierung möglich, bei 2 Tagen/Woche.

Mach Deine Regeln. Dein Programm.
Die wollen was von Dir und sind erstmal gescheitert.
Das kann eine gute Situation sein, um sich gründlich Gedanken zu machen, was Du eigentlich gerne von Deiner Ex wollen haben würdest.

Sinn von solchen Unterhalts(teil)vereinbarungen ist es auch, diese Grenzen allgemein aufzuweichen und damit klarzustellen, dass die Zahlung von Unterhalt weder fix noch selbstverständlich ist, sondern ganz klar immer mit rein in die Verhandlung gehört.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#35
"Sie soll Dich über 90,-€/Monat vom Unterhalt im Innenverhältnis freistellen, dafür übernimmst Du einen weiteren Tag/Woche.
Alternativ wäre auch 180,-€/Monat reduzierung möglich, bei 2 Tagen/Woche."

Das kann nicht funktionieren. Das Kind ist der Unterhaltsberechtigte, dem Kind steht das Geld zu. Es können nicht zwei andere Personen (die Eltern) eine Vereinbarung untereinander zu Lasten des dritten, des Kindes treffen. Ausserdem würde sich der Unterhaltspflichtige (Vater) mit so einer Regelung erpreßbar machen - denn nicht gezahlter Unterhalt läuft auf zu Unterhaltsschulden.
Nehmen wir mal an, der Vater zahlt fünf Jahre lang die oben genannten 180.- € weniger im Monat. Macht 10.800.- € Unterhaltsrückstände/-schulden. Die niemand fordert oder eintreibt, so lange der Vater spurt und nach Mamis Wünschen Wohlverhalten zeigt. Bis zum Tag X, bis sich die Eltern wegen irgendwas in die Wolle kriegen, Mutti einen neuen Stecher hat und die neue Familie umgestalten will oder der Vater eine Neue hat, die der Kindsmutter nicht paßt.
Dann werden möglicherweise die Unterhaltsrückstände eingetrieben, obwohl der Vater die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat - das zählt dann plötzlich nichts mehr. Ist ja auch sein Kind blablablubblubb.....

Nicht zu empfehlen, eine solche Vereinbarung zu treffen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
Es geht ihm mehr um die Zeit als ums Geld.

Wenns keinen noch gültigen Titel gibt und kein Dritter belastet wird, können Eltern den Unterhalt fürs Kind absolut frei aufteilen, wie sie wollen. Das geht auch amtlich und schriftlich, dann in Form einer Erfüllungsübernahme.

Natürlich nicht zu Lasten Dritter, wie gesagt. Man kann nicht den Barunterhalt in bestem Einvernehmen einstellen und dann Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen fordern. Das geht schief.
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#37
(20-09-2021, 19:30)Ruckzuckmaschine schrieb: Du könntest Dich auch etappenweise vorwärts bewegen, indem Du der Mutter ein Angebot unterbreitest:
Sie soll Dich über 90,-€/Monat vom Unterhalt im Innenverhältnis freistellen, dafür übernimmst Du einen weiteren Tag/Woche.
Alternativ wäre auch 180,-€/Monat reduzierung möglich, bei 2 Tagen/Woche.

"Der Vater versucht die Mutter finanziell unter Druck zu setzen und hat die Bedürfnisse des Kindes aus den Augen verloren...." wird es heißen.

Selbstverständlich geht es der Mami um die Kohle -- das wird aber von der Helferindustrie gegen den Papi gedreht, wenn er ähnlich Forderungen aufmachen sollte. Da kann Erzeuger erzählen, was er will -- ist halt alles nur dumme Rhetorik eines Lobbyvereins

Erzeuger hat lediglich einen Etappensieg erzielt. Bei mir sind die seit mehr als 5 Jahren dabei mich zu erpressen die Mami zu entlasten und hier glaubt doch wohl niemand, dass die auch nur 1cm zurückweichen. Ganz im Gegenteil bringen die erneut ihre Kanonen in Stellung bzw. versuchen die es mit Zuckerbrot und Peitsche durchzusetzen.......

Ich soll sogar das SO zurück bekommen, wenn ich brav die Mami entlaste. Die offizielle Rhetorik ist natürlich eine andere und heißt "Kinder im Blick" und Kontinuität

Im Kindergartenalter des Kindes wurde ich noch als dogmatisch beschimpft, als ich die Kontnuität umgekehrt forderte, aber die Mami das Kind ständig zu den Großeltern verschickte, weshalb der Umgang ausfiel.....aber mit der Schule kann das Kind nicht mehr verschickt werden.....
Das Kindeswohl fordert im Übrigen genau das umgekehrte. Kontinuität ist für jüngere Kinder nämlich viel wichtiger. Aber ums Kind geht es ja nicht bei dem ganzen rhetorischen Mist.
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#38
(21-09-2021, 08:25)p__ schrieb: Es geht ihm mehr um die Zeit als ums Geld.
Ja, um weniger Zeit, wegen Geldmangel und Arbeit...
(29-03-2015, 09:44)Erzeuger schrieb: Allerdings könnte ich mir diesen größeren Umgang finanziell und arbeitsmäßig überhaupt nicht leisten.
....Geld von ihr würde ich keines dafür bekommen.....
Kann ich irgendwie dazu gezwungen werden den Umgang zu erweitern?
Denn das wäre entgültig mein finanzieller Ruin!
Hier haben wir wieder mal die klassische Unterhaltsfalle, wo der Vater aus Arbeit nicht rauskommt und mangels Finanzen auch nicht über eine langsame Ausweitung des Umgangs irgendwann zum Wechselmodell kommen könnte.
Es gibt ja auch durchaus Fälle, wo die Mama ihre Freizeit beim neuen Stecher überreisst und das Kind dann immer mehr zum sorgenden Vater will. Nur wenn Papa im Hamsterrad steckt, fehlt dem Kind diese Alternative.
Der resultierende Zeitmangel aufgrund eines aufwändigen Job ist fast schon obligatorisch, wenn einem der Gerichtsvollzieher im Nacken sitzt. Der Absprung zu besseren Lebensbedingungen ist schwer.

Der Unterhalt wird als viel zu selbstverständlich wahrgenommen. Als alternativlos. Man kann auch mal folgende Position auf den Tisch knallen: "Wegen Unterhalt stecke ich im Hamsterrad. Betreuung kostet Geld und Zeit. Holt mich da raus und ich betreue mehr." und damit die Finanzen in die Verhandlung einbringen. Und wenn 100 Experten sagen, das darf sich nicht vermischen. Egal. Denn real bestehen ja diese Zusammenhänge.


(21-09-2021, 11:19)Alles-durch schrieb: "Der Vater versucht die Mutter finanziell unter Druck zu setzen und hat die Bedürfnisse des Kindes aus den Augen verloren...." wird es heißen.
(21-09-2021, 07:27)Austriake schrieb: Das kann nicht funktionieren. Das Kind ist der Unterhaltsberechtigte, dem Kind steht das Geld zu.
"dem Kind steht das Geld zu" das habe ich nie bestritten.

Warum eigentlich so devot?
Sorry Leute, wenn auch ihr glaubt, was die Unterhaltsindustrie allen Menschen hier einredet, dann haben die ihr Ziel zu 100% erreicht!

Man kann jederzeit und frei im "Innenverhältnis" Verträge abschließen.

Ich erkläre es "anschaulich" mal so:
--> Die Mutter unterschreibt dem Vater, dass sie für alle Barunterhaltsforderungen, die vom Kind kommen, dem Vater (Schadens)Ersatz leisten wird.

Das Recht des Kindes auf Unterhalt vom Vater wird dadurch nicht eingeschränkt. Sollte die Mutter in die Insolvenz gehen bzw. Sozialhilfe beantragen, dann erhält das Kind weiter Unterhalt vom Vater. Aber der Vater bliebe in solchem Fall auf seinen Forderungen gegenüber der Mutter dann sitzen. Im Klartext: Das Recht des Kindes auf Unterhalt wäre durch eine solche Unterhaltsvereinbarung nicht eingeschränkt.

Und natürlich kann man das mit Umgang verknüpfen.
Man darf natürlich nicht schreiben: "Geld gegen Umgang." Das wäre vorr. sittenwidrig.
Man kann aber z.B. schreiben: "Solange der Vater erweiterten Umgang um Tage X leistet, wird der Vater von der Mutter um Summe X vom Unterhalt freigestellt. Der Grund liegt darin, dass der Vater höheren finanziellen Aufwand hat sowie zeitlich weniger Erwerbstätigkeit ausführen kann."

Alle gehen immer davon aus, nur bei 50/50 bzw. > 50% Betreuung kann es eine Veränderung im Unterhalt geben.
Das hat uns die Unterhaltsindustrie bisher erfolgreich eingeredet.

Man kann durchaus auch mal Souverän in die Verhandlung gehen und den fixen Unterhalt in Frage stellen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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