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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#1
Habe jetzt endlich eine Lösung gefunden, die mir als geknechtetem Vater mit exorbitant hoher Unterhaltsverpflichtung und fast keinem Kontakt zu den Kindern sehr praktikabel, seriös und fair ;-) erscheint. 
Was haltet ihr davon? Vor allem von der Idee, der Exe einen ausgearbeiteten Unterhaltsvertrag (natürlich mit erheblich reduzierten Ansprüchen) vorzulegen. Oder ist das Blödsinn und man kann das genauso gut im Ausland vereinbaren? Besten Dank für eure Rückmeldungen

Zitat aus swissdaddy.ch:

"Wenn der Vater ein neues Leben im Ausland sucht

Oftmals treffen Erwachsene diese Entscheidung, wenn sie schon einige Jahre im Arbeitsmarkt tätig waren und sich einige finanzielle Sicherheiten zulegen konnten. In dieser Ausgangslage der zurückgebliebenen Familie und Finanzen gibt es einige Punkte zu beachten, damit Kind, Mutter und Vater auch in Zukunft ein angemessenes Leben führen können. Auch wenn der Vater in Zukunft im Ausland lebt, ist er zur Unterhaltszahlung des Kindes verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in Thailand, Paraguay oder den USA lebt - im Interesse des Kindes wird der Vater über die verschiedenen Behörden dazu gezwungen, seine Pflichten zu erfüllen. Zwar ist der Behördenweg mühselig und langwierig, aber ist der Aufenthaltsort des Vaters bekannt, ist dieser jederzeit möglich.
Als Schweizer Bürger ist man im Ausland dazu verpflichtet, sich an seinem Wohnsitz anzumelden. Somit ist man auch für die Schweizer Gerichte im Ausland auffindbar und es besteht die Möglichkeit, am Wohnsitz eingeklagt zu werden.
Die Pflicht bleibt bestehen, die Höhe variiert
Auch im Ausland wird der Unterhalt des Kindes nach dem Unterhaltsbedarf und nach den finanziellen Möglichkeiten des Kindsvaters berechnet. Die finanzielle Lage des Vaters wird dabei durch den Vermögensnachweis und die Steuererklärung festgelegt und dem Kind entsprechend zugesprochen. Falls keine Einigung zur Höhe des Betrages gefunden wird und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird das zuständige Gericht (in der Schweiz) festlegen, welcher Betrag für den Vater zumutbar ist. In den meisten Ländern im Ausland sind die Einkommenshöhe und die Lebenskosten wesentlich geringer als in der Schweiz. Somit wird diese neue Ausgangslage in die gerichtliche Entscheidung einfliessen.
Bei den Vermögenswerten ist die Lage etwas anders, denn diese müssen zuerst auffindbar bzw. bewiesen sein. Zwar sind alle Vermögenswerte sowohl im Ausland als auch auf einer Schweizer Bank zur Sicherung des Anspruchs auf Unterhalt für das Kind mitbestimmend und bei der Unterhaltszahlung mit einzurechnen, doch das Vermögen kann nur gesichert werden, wenn dem Richter die Bank und das Bankkonto bekannt sind.
Fairness gegenüber dem Kind
Zwar kann das Vermögen des Ausgewanderten auf der ganzen Welt platziert und damit dem eigenen Kind vorenthalten werden, doch für die gesicherte Zukunft des Kindes sollte man hier fair bleiben.
Wenn man sich in der Schweiz abmeldet und ins Ausland zieht, kann es für die Zurückgebliebenen sehr schwierig werden, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Zwar besteht auf der ganzen Welt die Möglichkeit, zivilrechtliche Forderungen auf Unterhalt für das Kind durchzusetzen und geltend zu machen, doch je nach Auswanderungsland kann sich dies sehr lange hinauszögern.
Um allen die grossen Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollte man die Verantwortung auf sich nehmen und einen Unterhaltsvertrag schon vor der Abreise für das Kind abschliessen[, der noch von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden muss. Auch wenn man mit dem alten Leben abschliessen möchte und im Ausland eine neue Zukunft sucht, kommt vielleicht irgendwann der Moment, in dem man wieder den Kontakt zum früheren Leben sucht. Mit Komplikationen in der Vergangenheit ist dies eine schlechte Grundlage."
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#2
Meine Antwort: Blödsinn! Entweder man geht oder man bleibt. So einfach ist das.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#3
Wie kann die Burnout Nummer in der Schweiz funktionieren?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Ich habe doch die Schweiz und Europa nicht verlassen, damit sich meine Exe weiter bereichern kann. Grundsätzlich kann man natürlich darüber nachdenken ob man den Unterhaltsvorschuss für das Kind bezahlt um nicht in den Genuss einer 170er Anzeige zu kommen, aber Unterhaltsvertraege und sonstiges halte ich für überflüssig. Das ist doch nur so ein Trick der Behörden, da sie wissen, dass es ansonsten nix mehr gibt.
Es ist viel besser der Exe dabei behilflich zu sein wieder in der Realität anzukommen und ihr zu helfen, selbst für sich aufzukommen.
Steigert sicher auch ihr Selbstwertgefühl, wenn sie nach einer Stunde Toiletten reinigen 20 Franken bekommt.

Gruß Pennfred
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#5
Verträge kann man immer abschliessen. Der Knackpunkt ist wohl eher, ob die Gegenseite mit den eigenen Vorstellungen einverstanden ist. Ob sich sie gut getrimmten Unterhaltsmaimierer mit Unterhalt nach Paraguay-Höhe zufrieden geben werden? Wohl eher werden sie

1. Den Braten riechen (Pflichtiger haut ab! Hilfe!)
2. Dadurch wissen oder eine Ahnung haben, wo er hinwill und damit eine Steilvorlage für Pfändungen und Durchgriffe bekommen
3. Lieber nichts unterschreiben und darauf setzen, dass noch mehr rauszuholen sein wird.

Und das wird der Unterhaltsgläubigerin auch gesagt. Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht. Wieso sollte sie dann unterschreiben, nur 200 Scheine zu erhalten, wenn das Unterhaltsrecht ihr 500 verspricht?
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#6
(22-03-2015, 11:03)Pennfred schrieb: Ich habe doch die Schweiz und Europa nicht verlassen, damit sich meine Exe weiter bereichern kann. Grundsätzlich kann man natürlich darüber nachdenken ob man den Unterhaltsvorschuss für das Kind bezahlt um nicht in den Genuss einer 170er Anzeige zu kommen, aber Unterhaltsvertraege und sonstiges halte ich für überflüssig. Das ist doch nur so ein Trick der Behörden, da sie wissen, dass es ansonsten nix mehr gibt.
Es ist viel besser der Exe dabei behilflich zu sein wieder in der Realität anzukommen und ihr zu helfen, selbst für sich aufzukommen.
Steigert sicher auch ihr Selbstwertgefühl, wenn sie nach einer Stunde Toiletten reinigen 20 Franken bekommt.

Gruß Pennfred

Noch eine Ergänzung: zumindest in Deutschland nützt es gar nichts, Unterhalt gemäß gültigem Gerichtsurteil/Titel zu bezahlen, um von Strafanzeige und Ermittlungsverfahren verschont zu bleiben.

Ich wurde wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB angezeigt (nur nachehelicher Unterhalt, kein Kindesunterhalt!), obwohl und trotzdem ich den ausgeurteilten Unterhalt bezahle rsp. über das Konto einer Verwandten zahlen lasse. Die Staatsanwaltschaft betreibt dennoch ein Ermittlungsverfahren, mit allen negativen Auswirkungen für mich (Belästigung am Flughafen durch Bundespolizei u.ä.) bei beruflichen Flugreisen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Besten Dank für die Rückmeldungen. Das war mir neu:

(22-03-2015, 11:29)p__ schrieb: Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht.

Wenn ich jetzt auswandere, weil ich im Ausland jemanden heiraten möchte, und weil ich da ein Familie gründen möchte ... also ich kenne mich nicht gut aus .... aber so ein Recht auf Familie erscheint mir jetzt irgendwie höherwertig zu sein wie die Massgabe nichts zuunternehmen, was das Einkommen senkt. Bin ich da vollkommen blauäugig?
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#8
Ich weiss nicht, wie das ZGB das regelt. In Deutschland darfst du alles machen, aber Unterhalt senkt das nicht.

Jobwechsel, der zu einer Einkommenssenkung führt ist dein Problem. Den Unterhalt senkt das nicht. Das muss schon sehr gut begründet sein, damit überhaupt eine Chance dazu besteht. Die Lust auf Leben in einer warmen Gegend ist keine gute Begründung.
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#9
(22-03-2015, 16:57)zeitgenosse schrieb: Bin ich da vollkommen blauäugig?

Nein, unbelesen. Ich denke mal, dass mittlerweile hier im Forum, MM und WikiMANNia extrem viel Informationsmaterial vorhanden ist. Da fällt es mir persönlich sehr schwer Dir diese Informationen vorzukauen. 
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#10
(22-03-2015, 11:29)p__ schrieb: Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht.

Ist so -
https://t.me/GenderFukc
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#11
Eine neue Ehepartnerin steigert sogar die Leistungsfähigkeit, weil der Ehemann ihr gegenüber einen Anspruch auf Taschengeld hat.
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