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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#26
Genau so einen Fall kenne ich aus meiner Nachbarschaft:
Kindsvater hat Verdacht (sind schon paar Jahre getrennt, zahlt Unterhalt) möchte Vaterschaftstest machen, Mutter verweigert, er macht es illegal und stellt fest, das er nicht der Vater ist.
Dann ab vor Gericht und Vaterschaftstest einklagen - natürlich statt gegeben.
Prozess geht weiter, wegen dem Unterhalt der bezahlt wurde - Mutter verweigert Aussage wer der biologische Vater ist und kommt damit durch!
Er sieht von den 6 Jahren die er bezahlt keinen Cent!

Wie wäre es mal in solch einem Fall eine Petition zu machen? Es kann doch nicht sein, das solche Frauen auch noch vom Staat geschützt werden!

Wenn sie die Aussage verweigert wer der bioloigsche Vater sein könnte (vll kommen ja sogar noch mehr Erzeuger in Frage und sie weiß es selbst nicht mehr) dann sollte sie den Regress bezahlen. Was aber wahrscheinlich so rausläuft das sie das gar nicht kann und ihr Einkommen so regelt das sie es nie können wird!

Mit dem Scheinvater hat sie ja auch Intimitäten gehabt, die offen kundig dargelegt wurden zur Regelung des Kindesunterhaltes, was ist mit seiner Intimsphäre?
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RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von Truckerfrau - 20-03-2015, 01:03

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