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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#4
Das BVerfG war früher manchmal ein Regulativ gegen die übelsten Perversionen des Familienrechts.
Der jetzige Haufen dort ist nicht nur Teil des Problems geworden sondern setzt sich mehr und mehr an die Spitze der Bewegung.
Da muss der BGH bald mal wieder was nachlegen, wenn er in dieser Liga der Perversen weiterhin mit spielen will.

Und selbstverständlich geht auch niemand an die tatsächliche Lösung des Problems an, nämlich mal die direkt Verantwortliche und Nutznießerin der eigenen Tat in Regress zu nehmen.
Die Mutter selbst.

Wenn sie selbst meint, ein Opfer zu sein, kann sie sich wiederum an ihren echten Beischläfer wenden.
Aber natürlich nur, wenn sie nachweislich vergewaltigt wurde.
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RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von beppo - 18-03-2015, 13:31

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