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NZZ Schweiz: Ständerat will alternierende Obhut
#1
Offenbar ist doch noch was offen in der aktuellen schweizer Reform. Recht schnell war man sich einig, nichtehelichen Müttern den gleichen Unterhalt wie Verheirateten zu schenken (kostet ja nur die Väter was), geht den Pflichtigen an ihre Pension und derartige unterhaltsmaximierende Massnahmen. Nur bei den Rechten, da war man sehr sparsam. Ein Streitpunkt war das Wechselmodell, das die bekannten Verhinderer nicht genannt haben wollten, wenn es um die verschiedenen Nachtrennungs-Betreuungmodelle ging.

Die Anderen haben aber nicht klein beigegeben. Eine Volksabstimmung wurde ins Spiel gebracht und neben dem Bundesrat stellte sich auch der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat auf die Seite des Kindeswohls.

"Die kleine Kammer will im Gesetz festhalten, dass das Gericht beim Entscheid über die Obhut das Recht des Kindes berücksichtigt, regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Ausserdem soll das Gericht die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. (...) Damit geht die Vorlage wieder in den Nationalrat."

http://www.nzz.ch/schweiz/kindesunterhal...1.18503404
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#2
Dabei geht's ums Geld und auch die Pensionskasse wird nicht verschont:
Zitat:So soll es nicht mehr möglich sein, dass sich jemand Vorsorgekapital auszahlen lässt und gleichzeitig seine Unterhaltspflichten vernachlässigt.

Bereits letztes Jahr gab es einen Artikel dazu:
Ledige Väter kommen an die Kasse
Zitat:Wer ohne Trauschein Vater wird, muss der ledigen Mutter fortan das Leben finanzieren

Ein positiver Vorschlag wird auch gemacht:
Zitat:Ruf nach einem staatlichen Unterhaltsbetrag
..
Nach geltendem Recht behält der unterhaltspflichtige Mann in jedem Fall das Existenzminimum, während die Frau Sozialhilfegelder für sich und die Kinder beziehen und eventuell später zurückbezahlen muss

Der Punkt bei den Schweizern ist aber immer derselbe. Die finden einfach die Mitte nicht. Anstatt mit Negativbrille auf den bösen Vater zu gucken, der sein Existenzminimum behalten darf (darf er in Wirklichkeit nicht - ich wurde bis auf unter 1000,-CHF runtergepfändet), könnte man einfach zum Wohle des Kindes das Doppelresidenzmodell durchsetzen und die gegenseitigen Unterhaltsforderungen aufheben. Wenn Mama dann zu Faul zum Arbeiten ist, ist sie selbst Schuld daran, dass sie bezogene Sozialhilfe später zurückzahlen muss. Das gleiche gilt nämlich dann auch für den Vater.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Sicher ist es so, dass die jungen Männer, die eine Familie gründen wollen, total ahnungslos in dieser Sache sind. Die tappen in die Falle voll rein.
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#4
Eine im Gesetz explizit genannte "alternierende Obhut" wäre ein Fortschritt. Wenn es das ins Gesetz schafft, wäre es der erste DACH-Staat, der dem Wechselmodell als Betreuungsform eine gesetzliche Nennung gibt. Der Rest ist ganz klassisch DACH, das kalte Herz Europas: Länger, höher, weiter beim Unterhalt, auf zu neuen Unterhaltsrekorden. Motto "Wir saufen uns voll an der grenzenlos fliessenden Unterhaltspulle und grölen nach noch mehr, weil es eh kein Morgen gibt."
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#5
Die "alternierende Beherbung" oder garde alternée in Belgien ist aber auch fast das Papier nicht wert, auf dem das Gesetz steht. Wenn man nachfragt, wie oft die garde alternée gegen den Willen der Mutter (und Unterhaltsempfängerin) verfügt wurde, bekommt man keine Auskunft. Ergo: Man bleibt immer noch in Abhängigkeit von der Mutter. Höchstens dass es gesellschaftlich angekommen ist, dass man als Kind 2 Zuhause haben kann, ist ein Fortschritt. In der Schweiz zapfen die ja sogar die Pensionen an, das heißt, die Gewissheit, dass es ab spätestens dem 27. Lebensjahr des Kindes vorbei ist mit der Blecherei, ist in der Schweiz auch beim Teufel.
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#6
Ja, es geht nur darum, ob die alternierende Obhut (gemeinsame Betreuung) im Gesetz erwähnt wird. Dass die Richter die Möglichkeit haben, die alternierende Obhut auszusprechen. Für Väter ist damit noch gar nichts gewonnen. Sie sind weiter von der Exe und deren Aussage abhängig. Und wenn Exelchen meint, mit diesem Vater geht das doch gar nicht, wird jeder Richter, und die sind hier in der CH allesamt von der Last eines Rückgrats befreit, sich hüten gegen den Willen der Exe die alternierende Obhut auszusprechen .....

Alles bleibt in dieser Hinsicht beim Alten. Mit dem Exenunterhalt für nicht Verheiratete darf sich unser Leutenant dann demnächst auf steigen Zugriffszahlen einstellen. E r wird sich davon profitieren.
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#7
Und doch ein Schritt in die richtige Richtung. Viel weiter wie in Deutschland, wo die ersten Juristen überhaupt im Moment den Begriff "Wechselmodell" zum ersten Mal hören.
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#8
Sorry - aber die Schweizer machen keine richtigen Schritte. Die sind höchstens von irgendwelchen Streitigkeiten mit anderen Staaten oder dem EUGMR hin- und hergerissen. Jetzt machen sie einfach irgendetwas, um fortschrittlich und human zu wirken, um das dann im nächsten Schritt wieder zu zertrampeln - wenn es überhaupt soweit kommt.
https://t.me/GenderFukc
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#9
Über die absolute Länge dieses Schritts mag man sich ereifern, aber die relative Länge wäre sehr viel weiter wie in .de.
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#10
Das Zaunegger Urteil war auch ein relativer Schritt, weil man zum ersten Mal überlegt hat hoppla genau, wieso gehört das Kind zur Mutter. Und dann kam der totale matriarchale backlash. Über die langsame steter Tropfen Taktik kann man sich auch ereifern.

Im übertragenen Sinn gefragt: Wissen wir ob ohne den Schabrowski Versprecher die DDR noch stünde? Oder war die DDR reif?

Nur, die Irreführung, man müsse nach dem Zaunegger Urteil und der Sorgerechtsreform nur ein wenig Geduld haben, hätte mich fast zu Dummheiten veranlasst.
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#11
Ich verstehen nicht ganz den Sinn dahinter. Dass das Familienrecht in DACH vieles, fast alles sogar zu wünschen übrig lässt, brauchen wir uns nicht ständig gegenseitig zu versichern, das sind Binsenweisheiten, die hier jeder längst weiss und ganze Threads füllen.

Thema ist, was daran aktuell verändert wird, hier die erstmalige Nennung alternierender Obhut im Gesetzbuch. Die Art der Diskussion, was davon durchdringt und was nicht ist vielleicht mal für Diskussionen in .de nützlich.

Für ihren Wertlosigkeitsbeweis den deutschen §1626a BGB anzuführen ist ein ganz schlechtes Beispiel. Eine Reihe Väter, auch hier aus dem Forum hat nach dessen Reform das gemeinsame Sorgerecht bekommen, die es ansonsten nicht hätten bekommen können. Sicher stehen die Meisten weiter im Regen, aber einige haben dadurch eben schon einen Schritt voran machen können. Dass das zäh, zu langsam und blablabla ist, diese Dauerpredigt spare ich mir, derzugehörige Thread ist über 1000 Postings lang (NACH Hinauswurf von 50% Müll).
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#12
Wenn etwas erst mal im Gesetz steht, dann ist das ein erster wichtiger Schritt.

Natürlich dauert es vermutlich eine ganze Richtergeneration, bis diese Regelung Allgemeingut wird. Aber sie gibt es und das sollte Ansporn für Betroffene sein, hier nicht locker zu lassen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#13
Bei irgendeinem Straßburger Richter fällt der Groschen. Mitten in einer Pressekonferenz merkt er, Männer lassen ihre Frauen gar nicht sitzen.
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#14
Hi, also es wäre wirklich ein Schritt weiter, wenn das Wechselmodell als Möglichkeit im Gesetz stehen würde. Nur: Die Schweizer sind da noch sehr weit von entfernt. Der Nationalrat hat diesen Passus mehrheitlich abgelehnt, der Ständerat (bei uns Bundesrat) befürwortet ihn weiterhin. Die zuständige Bundesrätin auch. Man wird sehen wie es weiter geht.
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#15
Bei der schweizer NZZ gibts geradezu ein Dauerfeuer über die anstehenden Reformen und das Familienrecht. Schon wieder ein Artikel, in dem auch das Wechselmodell aufgeschlossen erwähnt wird: http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/der...1.18511644 "Der gleichgestellte Vater" von Seraina Kobler.

Die Verschiebung des Defaultfalls ist dabei am interessantesten. Früher war in der Presse immer vorausgesetzt, dass Väter flüchten und sich der "Verantwortung" entziehen. Raus aus der Ehe, kein Interesse am Kind. Der andere Fall, dass ein Vater auch Vater bleiben will, war der explizit genannte Sonderfall. Jetzt traut sich jemand zuzugeben, dass die Betreuung des Kindes für beide Eltern attraktiv ist:

"Denn neu werden Mütter und Väter nicht nur um die Höhe des Unterhalts für das Kind kämpfen, sondern auch darum, wer wie viel betreuen darf."

Das Wechselmodell soll gleichberechtigt als Nachtrennungsmöglichkeit fortbestehen, ganz besonders wenn auch vorher beide Eltern erwerbstätig waren. Auch dann gab es bisher immer einen Mütterbonus. Güldene Sätze über die heutige serielle Monogamie mit ihrer scheinbar riesigen Freiheit, die man lange nicht mehr gehört hat:

"Das Konzept der Freiheit funktioniert aber nur, solange ein Mensch für seine Handlungen auch Eigenverantwortung übernimmt. Unter diesem Aspekt ist grundsätzlich jeder Erwachsene gehalten, selber für seinen Unterhalt aufzukommen. Ob dies durch Erwerbsarbeit oder die Betreuung von unmündigen Kindern geschieht, liegt in der Freiheit der einzelnen Familien. Am Geschlecht darf diese Entscheidung in der Rechtspraxis aber nicht festgemacht werden."

Noch eine kleine Abrechnung mit dem herrschenden "ich will alle Rechte, aber keine Pflichten" Feminismus:

"Heute profitieren Mütter und junge Frauen vom Engagement der frühen Aktivistinnen. Sie haben mehr Freiheiten und Rechte als je zuvor. Gleichzeitig wird ihre Förderung in Form von Frauenquoten und Programmen zur Lohngleichheit erwogen. Geht es aber darum, historisch bedingte Ungleichheiten in der Gesetzgebung wie das frühere Rentenalter oder ein weiblich ausgelegtes Scheidungsrecht zugunsten der Gleichstellung abzugeben, besteht wenig Wille zur Kooperation: Es wird ein Feminismus gepflegt, der gleichzeitig nach dem Fünfer und dem Weggli greift. Vergessen wird dabei, dass Frauen längerfristig in der Arbeitswelt nur Tritt fassen können, wenn sie die Männer im Gegenzug in der Familie gleichstellen."
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#16
Fünfer und Weggli?
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#17
http://bit.ly/1GOnmys
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#18
(17-03-2015, 16:29)Gualterius schrieb: Die "alternierende Beherbung" oder garde alternée in Belgien ist aber auch fast das Papier nicht wert, auf dem das Gesetz steht. Wenn man nachfragt, wie oft die garde alternée gegen den Willen der Mutter (und Unterhaltsempfängerin) verfügt wurde, bekommt man keine Auskunft.
Wo ist das Problem? Warum sollte man "Dir" Auskunft geben? Bist Du betroffen?
Die "Belgier" haben es auch sehr gut drauf, Unwissenden und "nicht wirklich" Interessierenden oder Betroffenden eine Abfuhr zu erteilen!
Nach dem Motto...was interessiert mich das deutsche Warzenschwein!

Und das ist gut so!
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#19
@blue: Na, betroffen sollte ich schon sein...

Zitat: NZZ: Vergessen wird dabei, dass Frauen längerfristig in der Arbeitswelt nur Tritt fassen können, wenn sie die Männer im Gegenzug in der Familie gleichstellen.

Seit wann wollen Frauen in der Arbeitswelt Tritt fassen?
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#20
(02-04-2015, 23:05)Gualterius schrieb: Seit wann wollen Frauen in der Arbeitswelt Tritt fassen?

Genau das ist das eigentliche  Problem: Ihr Instinkt sagt ihnen das Gegenteil, nämlich zuhause zu bleiben und Kinder zu bekommen. Deswegen wird die Rechnung nie aufgehen
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#21
Das ist offtopic. Auch viele Männer würden lieber zu Hause bleiben. Wünsche regieren aber nicht. In einer Welt, in der ein einzelnes Einkommen immer weniger ausreicht um eine Familie zu ernähren, werden sowohl Frauen als auch Männer immer weniger gefragt, was Herr Prinz oder Frau Prinzessin vielleicht gerne wollen würden.

Es geht um Pflichten, die auch für Frauen zu gelten haben. Pflichten kollidieren fast immer mit persönlichem Wünsch-dir-was.
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#22
(02-04-2015, 23:05)Gualterius schrieb: @blue: Na, betroffen sollte ich schon sein...
Sehe ich nicht.
Ich hab in meiner Schublade eine Menge "Belgischer" Gerichtsurteile, wo insbesondere darauf hingewiesen wird,
dass den Richter/der Richterin nicht interessiert, was da "abroad" abgeht.


(02-04-2015, 23:05)Gualterius schrieb: Seit wann wollen Frauen in der Arbeitswelt Tritt fassen?
Was hat das mit dem Thema zu tun?
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#23
(03-04-2015, 21:23)blue schrieb: Ich hab in meiner Schublade eine Menge "Belgischer" Gerichtsurteile, wo insbesondere darauf hingewiesen wird,
dass den Richter/der Richterin nicht interessiert, was da "abroad" abgeht.

(02-04-2015, 23:05)Gualterius schrieb: Seit wann wollen Frauen in der Arbeitswelt Tritt fassen?

Was hat das mit dem Thema zu tun?

1. Erzähl doch mal, anstatt dass du von Richtern erzählst, die sich für "abroad" nicht interessieren, ob da ein Urteil drin ist, das dem Vater die Kinder gegen den Willen der Mutter hälftig zuspricht...

2. Dass Frauen in der Arbeitswelt Tritt fassen wollen, steht so im zitierten Teil aus der NZZ. Dort wird bereits der Zusammenhang zur Obhut hergestellt. 

Wer in Sachen alternierender Obhut einen Kompromiss mit Frauen (oder dem Staat dahinter) auf der Basis sucht, dass sie eigentlich doch (aus Prestige oder was?) in der Arbeitswelt Tritt fassen wollen würden (anstatt zu müssen), hofft darauf, dass der Papst evangelisch wird.

Der Zusammenhang "Arbeit" und "Kinder als Geisel nehmen" wird verkannt. Vielleicht nicht hier, aber in der gesamten öffentlichen Diskussion.
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#24
(03-04-2015, 22:45)Gualterius schrieb: 1. Erzähl doch mal, anstatt dass du von Richtern erzählst, die sich für "abroad" nicht interessieren, ob da ein Urteil drin ist, das dem Vater die Kinder gegen den Willen der Mutter hälftig zuspricht...
Und was sollte das hier im Forum bringen? Wenn das da drüben in B so ist, welche Auswirkungen sollte das auf D haben?

Du musst schon gewillt sein, auszuwandern. Aber richtig! Dann wird Dich auch geholfen. ;-)
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#25
Wenn es in B, F und CH kein durchsetzbares Recht auf alternierende Obhut gibt bzw. geben wird, sollte man es nicht als Vorbild für D verwenden.
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