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Szenen einer lesbischen Scheidung
#1
Dumm gelaufen, wenn frau im Vertrauen auf die Liebe von der Realität eingeholt wird:

Szenen einer lesbischen Scheidung

Zitat:Ich bin immer berufstätig gewesen, habe den Lebensunterhalt finanziert, Urlaube, das Grundstück und das Haus bezahlt.
Sie ist Zuhause gewesen und hat sich dort um alles und unser Kind gekümmert.
...
Wir haben bei der Verpartnerung keine notarielle Gütertrennung vereinbahrt. ... Grundstück und Haus laufen allein auf ihren Namen, ich bin nirgendwo eingetragen
...
Ich habe sie zur Rede gestellt und die Reaktion war ein einziger Satz: "Ja, es geht seit 1 Jahr".
...
Sind 8 Jahre und ein gemeinsames Kind so wenig wert?

Kurze Antwort: "Ja" -

Interessant ist, dass das Szenario offensichtlich durch einseitiges Stillhalten beendet ist, obwohl die Ehe-Zerstörerin alles hat, das Kind, das Haus etc. Mag vielleicht daran liegen, dass sie noch Hoffnung hat und vielleicht nicht durch zusätzliche Unterhaltsforderungen an den Rand des Wahnsinns getrieben wird.
https://t.me/GenderFukc
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#2
Hätte mich auch gewundert, wenns bei gleichgeschlechtlichen Paaren hinsichtlich Trennung anders laufen würde. Und das Kind ist sicher nicht gemeinsam, sondern mindestens einer der beiden Damen hat es adoptiert.
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#3
Auf welchen Seiten treibt ihr euch denn rum? Ich würde mich da gar nicht zurechtfinden.
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#4
Na ja, einen gewissen Unterhaltungswert kann Mann dem Thema nicht absprechen!

Ich surfe auch gelegentlich verschiedene Foren an in der Erwartung, dass KM sich da Unterstützung sucht ...

Bisher nicht identifiziert. Aber solche Kamellen sind immer gerne gelesen!
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Und auch bei den Weibsen wird alles ganz streng gefiltert ... Sche... §e, schreiben die ...
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#6
Wie is'n das eigentlich...
Wenn die eine Lesbe die andere voll ins Leere laufen lässt, sich also nicht mehr meldet, etc., etc.
Dann dreht die andere etwas am Rad, besucht sie unangekündigt, will sie zur Reden stellen, und so weiter, und so fort...
Kurzum, Lesbe 1 fühlt sich bedroht.
Kann die Frau Lesbe 1 da auch solche Geschütze wie Vorwurf Stalking, Einleitung Gewaltschutzverfahren, etc., auffahren?
Oder geht das nur, wenn ein Mann der ''Bösewicht'' ist?
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#7
(17-03-2015, 13:37)Zuschauer schrieb: Kann die Frau Lesbe 1 da auch solche Geschütze wie Vorwurf Stalking, Einleitung Gewaltschutzverfahren, etc., auffahren?
Oder geht das nur, wenn ein Mann der ''Bösewicht'' ist?

Genau. Gute Frage. Ich vermute, dass sich das Gericht sagt "Schei§enkleister, wie machen wir das geschlechtsneutral." Und dann "pah, ist ja erstmal nur eine, machen wir mildernde Umstände". Und keiner klagt.
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#8
Soweit ich das überblicke, ist das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral formuliert!
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#9
(17-03-2015, 16:40)CheGuevara schrieb: Soweit ich das überblicke, ist das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral formuliert!

Stimmt nicht. Das Gesetz kennt Täter, aber keine Täterin. 
Zumindest in den ersten beiden Paragraphen, wo ich eben kurz nachgesehen habe. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#10
Im Grunde wirds auch hier nur ums unsäglich "Kindeswohl" gehen. Ich denke aber, dass die alten 68er RichterInnen immer mehr überfordert sind.
Bei einer so bunten Vielfalt an Möglichkeiten heutzutage. Big Grin
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#11
Aber nur eine der Lesben ist die leibliche Mutter.

Die hat wieder den "Heimvorteil", die andere wird über kurz oder lang :-) ... hier im Expertenforum auftauchen und die Themenflut bereichern.
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#12
(17-03-2015, 22:35)CheGuevara schrieb: .. hier im Expertenforum auftauchen und die Themenflut bereichern.

ja, vielleicht sollten wir ihr mal die Adresse vom Trennungsfaq zukommen lassen.
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