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BGH 11/2014 i. XII ZB 599/13: Barunterhalt auch bei Wechselmodell
#1
An und für sich nix Neues.
Vater betreut seine Kinder fast hälftig und will keinen Barunterhalt mehr leisten. Beruflich gestrandet,
ein Mangelfall.
Die Gerichte stellen fest: Bei einem Wechselmodell sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Zwar haben die unteren Instanzen vergessen, für ein WM auch die Einkünfte der Mutter zu ermitteln und
halten sich vor allem an den Kläger, aber der betreut ja sowieso nicht wirklich zur Hälfte.
Der Vater wird jedenfalls dazu verurteilt, weiterhin auch Barunterhalt zu leisten.
Die Begründung finde ich allerdings putzig. Bei einem Wechselmodell sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Auf den Zeitanteil
bei der Betreuung in Bezug auf das Wechselmodell käme es gar nicht so sehr an.
Würde bei dem Vater die Barunterhaltspflicht entfallen, dann würde das Kind ja nur noch Betreuungsunterhalt erhalten und das geht ja
mal gar nicht. In diesem Fall wird die Mutter eben "keine" barunterhaltspflichtige Verwandete.
Randziffer 26 aus diesem Beschluß ist dazu sehr aufschlußreich.

[Link eingefügt]
http://tinyurl.com/l8k3yxh
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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BGH 11/2014 i. XII ZB 599/13: Barunterhalt auch bei Wechselmodell - von Sixteen Tons - 12-01-2015, 10:29

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