29-12-2014, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2014, 13:02 von Gualterius.)
Ab nach Strassburg? Oder kommen die sich nicht mehr in die Quere, Karlsruhe und Strassburg (EGMR oder EuGh?)? Ach so, war erst OLG. Vielleicht kippt es das Verfassungsgericht.
Zusatzfrage: was hält eigentlich Strassburg vom deutschen Unterhaltsrecht? Und, hat Schweden echt keine Unterhaltspflicht?
Zusatzfrage: was hält eigentlich Strassburg vom deutschen Unterhaltsrecht? Und, hat Schweden echt keine Unterhaltspflicht?