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OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf
#16
Ab nach Strassburg? Oder kommen die sich nicht mehr in die Quere, Karlsruhe und Strassburg (EGMR oder EuGh?)? Ach so, war erst OLG. Vielleicht kippt es das Verfassungsgericht.
Zusatzfrage: was hält eigentlich Strassburg vom deutschen Unterhaltsrecht? Und, hat Schweden echt keine Unterhaltspflicht?
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RE: OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf - von Gualterius - 29-12-2014, 12:51

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