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OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf
#10
(28-12-2014, 11:10)p__ schrieb: Vielleicht bleiben wir mal beim Urteil. Dassen Begründung beruht nicht auf verletzter Auskunftspflicht des Vaters und steuerliche Aspekte sind sowieso reine Phantasie.

Ich rede nicht von verletzter Auskunftspflicht. 

Der Vater zahlt ja freiwillig den Höchstsatz, den die Düsseldorfer Tabelle her gibt. Der endet aber bei einem (bereinigten) Netto von 5.100 € im Monat. 

Wenn er den Höchstsatz zahlt, kann auch keiner familienrechtlich Auskünfte einfordern.

Er wollte den Betrag für das Hobby des Kindes nur deckeln lassen. 

Hätte er gesagt, meine Einkünfte sind so und so hoch. meine Ausgaben so hoch, wäre es vielleicht auch zu der Deckelung gekommen.

So kann ihm das Familiengericht zwar keine Auskunftsverweigerung vorwerfen, kann aber davon ausgehen, ohne dass es im Text steht, dass der Papa erheblich an der Steuer vorbei wirtschaftet.

Unsere wahren Feinde sind die Robenträger. Die denken und ticken anders, als Frauchen und Töchterchen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf - von Camper1955 - 28-12-2014, 11:24

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