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OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf
#9
Ich lese es eher so das es nicht um die Höhe sondern den Grund ging.

Er zahlt ja bereits das Maximum der DDT. Wenn er sich unbegrenzt leistungsfähig stellt kann er kaum über die Höhe des Unterhalts diskutieren.
Es ging ihm laut Begründung nur darum Unterhalt wegen des Grundes des Reitens zu zahlen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: OLG FFM 6 UF 323/13 vom 11.6.2014: Reithobby des Kindes ist Mehrbedarf - von Antragsgegner - 28-12-2014, 11:21

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