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BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften
#1
"Wurde in der Beziehung etwa gemeinsam ein Eigenheim gebaut, das nur auf einen der beiden Partner eingetragen ist, hat der andere nach einer Trennung nun erstmals Anspruch auf Verrechnung seiner eingebrachten Leistungen. Der BGH gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach Betroffene bei solch einer Trennung leer ausgingen."

http://de.news.yahoo.com/afp/20080818/tw...dc673.html

Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Nun kann jeder fröhlich losklagen, wenn er glaubt es hätte irgendwelche Absprachen oder Versprechen gegeben. Viel Spass beim Durchwühlen durch seitenlange Beweisführungen und Gegenbeweise. Jetzt kann ich meinen Vater und Bruder verklagen, weil ich damals beim Hausbau mitgeholfen habe, das Haus aber später meinem Bruder übertragen wurde. Auf zur fröhlichen Klagehatz.

Es gibt eine alte Regel. Immer wenn ein Urteil mit "Gericht XY stärkt Rechte von..." in der Presse auftaucht, handelt es sich im einen signifikanten Neuzugang von besonders heftigem Fäkalienkonzentrat aus der Juristenwelt.
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BGH "stärkt" wieder mal Rechte von Nichthelichen Gemeinschaften - von p__ - 18-08-2008, 12:07

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