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Betreuter Umgang
#2
(09-12-2014, 21:26)blue schrieb: In der "gemeinten" Rechtsprechung als gewalttätig oder kriminell eingestuft wird.
Ich habe hier einen Fall, bei dem ein Vater 3 Monate lang nur begleiteten Umgang haben darf, weil eine Gutachterin diese Zeit benötigt, um nach einem Umgangsausschluss feststellen zu können, ob der Umgang dem Kindeswohl nicht entgegen spricht.
Wobei sie meinte, dass sie im Fall von festgestellten fortlaufenden schwerwiegenden Manipulationen durch die KM möglicherweise empfehlen würde, den Umgang zukünftig ganz auszuschliesen.
Denn dann würde der Umgang mit dem KV kindeswohlgefährdend ...
Nach dem Muster von Douglas Wolfsperger.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Betreuter Umgang - von blue - 09-12-2014, 21:26
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