10-12-2014, 16:05
wie aber kommt man auf die Idee, im Beisein eines Rechtsanwaltes zu behaupten (und auch noch nach Belehrung darauf zu bestehen!), eine Unterhaltspflichtverletzung in Bezug auf den Ehegattenunterhalt sei nicht strafbar?
§ 170 StGB erfordert eine gesetzliche Unterhaltspflicht!
Besonderheiten:
bei einer DDR-Scheidung vor Beitritt zum Bundesgebiet gilt DDR-Recht (§§ 29 ff FamGB-DDR).
§ 170 StGB erfordert eine gesetzliche Unterhaltspflicht!
Besonderheiten:
bei einer DDR-Scheidung vor Beitritt zum Bundesgebiet gilt DDR-Recht (§§ 29 ff FamGB-DDR).