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Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#29
hallo dauerzahler,

ich würde mal folgendes versuchen:

es gibt eine entscheidung irgendeines OLG wonach der unterhalt verwirkt wird, WENN vom unterhaltsgläubiger (hier leider deine tochter) jeglichen kontakt zu dir verweigert.

ich würde das mal als schocktherapie versuchen!

Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B. tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen. Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte "irgendwie verständlich" ist.

http://www.scheidung-online.de/unterhalt.../index.php

versuchs da mal....

bb
netlover
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RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von netlover - 13-12-2014, 14:37

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