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Mutter kriegt dreieinhalb statt fünfeinhalb Jahre für Tötung ihres Kindes ...
#6
Die Verteidigung hat wieder Revision angekündigt. Möglicherweise kommt sie noch billiger dabei weg. Viereinhalb Jahre hat sie es schon rausgezögert. Wenn sie zehn Jahre schafft, ist es verjährt. Dazu ist Kinderkriegen auch hilfreich. Während der Schwangerschaft und solange wie sie ihr Kind, das noch nicht ein Jahr alt ist, pflegt, braucht eine Mutter nicht in den Knast. Das mit Pflege eines unter einjährigen Kindes gilt - wer hätte das gedacht - nicht für Väter.
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RE: Mutter kriegt dreieinhalb statt fünfeinhalb Jahre für Tötung ihres Kindes ... - von Das Nerdliche Orakel - 25-11-2014, 17:31

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