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Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich
#33
Da gibts wohl eine Begriffsverwirrung. Sie darf den Job jederzeit hinwerfen. Dagegen hat kein Richter was. Sie muss auch deshalb keinen Unterhalt weiterbezahlen, wie das ein Unterhaltspflichtiger gegenüber Kindern tun müsste. Alles ganz locker und frei. Sie darf nur wegen ihrer Entscheidung keine Ansprüche an Andere begründen.

Eine Begründung, um Andere abzukassieren ist es eben nicht. Sondern eine Lebensentscheidung, deren Folgen auf sie selbst auch sie selbst hat. Ist das wirklich unredlich? Ungleich? Zweierlei Mass? Begründe.
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RE: Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich - von p__ - 23-09-2015, 15:25

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