04-07-2019, 08:54
(20-06-2019, 22:04)Corleone schrieb: Die Ex hält dagegen mit angeblicher "besonderer Betreuungsbedürftigkeit" des Kindes.
Schon das war ein typischer Anwaltsrat. Standardversuch Nr. 1, um Unterhalt für sich selber zu verlängern. Mal sehen, wie lange die Dame einsieht, dass eine Einigung besser wäre wie neue Klagen.
Ansonsten lässt sich ein vor Gericht geschlossener Vergleich jederzeit im Einvernehmen der Vergleichsparteien ändern. Sie muss zunächst explizit auf den Titel verzichten, der aus dem letzten Vergleich herrührt und ihr trefft eine neue schriftliche Vereinbarung, also einen Vertrag. Darauf muss auf den Vergleich Bezug genommen werden, man ersetzt also den bestehenden Vergleich durch eine neue Vereinbarung.
Erst wenn kein Einvernehmen herrscht, muss man vor Gericht - das ist dann eine Abänderung nach §323 ZPO.
Die Rente ist vielleicht kein Argument für sie, vielleicht aber doch. Es schadet jedenfalls nichts, auch dieses Eisen ins Feuer zu legen. Vielleicht nicht als ersten Punkt. Der erste Punkt ist ein langes und teures Verfahren für beide Elternteile (also auch sie) mit dem Risiko eines fetten Verlusts. Besondere Betreuungsbedürftigkeit wird nicht einfach so durchgewunken. Das muss sie nachweisen, manchmal gibts sogar ein Gutachten. Solltest du arbeitslos werden, kannst du mehr Betreuungsanteile übernehmen. Die Mutter muss sich zwar nicht auf eine Betreuung des Vaters verweisen lassen, aber es kommt trotzdem schlecht vor Gericht, Geld von einem arbeitslosen, betreuungsbereiten Vater herausklagen zu wollen, weil das Kind so betreuungsbedürftig wäre.