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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#30
Die jetzige (relativ geringe) Unterhaltshöhe resultiert ja aus mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit wegen Burnout und Depressionen.

Wenn das nicht gewesen wäre, dann müsste ich vierstelligen nachehelichen Unterhalt abdrücken.

Zwischenzeitlich bin ich ja, um meine Genesung zu beschleunigen, Richtung Süden in ein warmes Mittelmeerland entschwunden. Meine Exe möchte natürlich wissen, wo genau ich bin und wovon ich dort lebe - von allen Sozialversicherungsträgern in Deutschland bin ich abgemeldet, von dort bekommt sie also keine Informationen mehr.
Ziel der Exe ist eine Abänderungsklage, um höheren Unetrhalt zu generieren - dazu muss sie nur herausfinden, wo und wovon ich lebe. Den Rest besorgen dann die Juristen.

Austriake

P.S.: um Kindesunterhalt geht es in meinem Fall nicht mehr; zwei Wochen nachdem der Jüngste 18 wurde (er hat inzwischen genügend eigenes Einkommen) habe ich mich aus D abgemeldet. KIndesunterhalt habe ich bezahlt pünktlich und vollständig bis zum letzten Cent.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31
RE: Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von Austriake - 16-02-2015, 11:18

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