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Kindesunterhalt auf Sparbuch des Kindes
#3
(09-09-2014, 11:01)fanfan schrieb: Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?

Das hat nichts mit Sparbuch oder nicht Sparbuch zu tun.

Falls Euren Kindern 630 € oder mehr an Unterhalt zustehen, kommst Du Deinen Verpflichtungen nicht nach, wenn Du einen Teil des Unterhalts abzwackst (wofür auch immer).

Falls den Kindern tatsächlich nur 580 € zustünden, dann wäre es wiederum egal, was Du mit der Restkohle machst.

Zusammengefasst, der Kindesunterhalt steht dem betreuenden Elternteil vollumfänglich zu und schuldbefreiend kannst Du nur an ihn (bzw. sie) leisten.
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RE: Kindesunterhalt auf Sparbuch des Kindes - von Theo - 09-09-2014, 11:16

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