09-09-2014, 11:16
(09-09-2014, 11:01)fanfan schrieb: Würde ich dann trotzdem meinen Verpflichtungen nachkommen?
Das hat nichts mit Sparbuch oder nicht Sparbuch zu tun.
Falls Euren Kindern 630 € oder mehr an Unterhalt zustehen, kommst Du Deinen Verpflichtungen nicht nach, wenn Du einen Teil des Unterhalts abzwackst (wofür auch immer).
Falls den Kindern tatsächlich nur 580 € zustünden, dann wäre es wiederum egal, was Du mit der Restkohle machst.
Zusammengefasst, der Kindesunterhalt steht dem betreuenden Elternteil vollumfänglich zu und schuldbefreiend kannst Du nur an ihn (bzw. sie) leisten.