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BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar
#8
(17-12-2013, 12:25)raid schrieb: Bundesweit und europaweit, Hauptsache weg von den Kindern.

Sehe ich grundsätzlich erstmal anders: Warum soll jemand Hartz IV bekommen, wenn er hervorragend ausgebildet ist und mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine entsprechende Stelle bekommt?

Die Frage ist jedoch: Hat er sich um seine Kinder gekümmert (dann wäre sein Weigerung verständlich und auch angemessen), oder hat er sie der KM überlassen und sich selbst einen faulen Lenz gemacht (dann wäre das Gerichtsurteil angemessen)?

Dies geht leider aus dem Urteil nicht hervor. Es wird überhaupt nicht darauf eingegangen, wie die Beziehung des Vaters zu den Kindern ist (oder habe ich etwas überlesen?).

Insofern ist eine wirkliche Beurteilung des Sachverhaltes gar nicht möglich.

Simon II
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