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Titulierung des Kindesunterhaltes
#13
Bevor auf dich Gerichtskosten zukommen, musst du erst mal ganz offiziell zur Einkommensauskunft und zum Titulieren aufgefordert werden. Also kein voreilender Gehorsam.
Vermutlich weiss deine Exe, dass du mehr bezahlst, als du müsstest, daher lässt sie das so laufen.
Selbst wenn deine Exe Sozialleistungen beziehen sollte, musst du als Unterhaltszahler nicht titulieren obwohl das gerne von den Sozialbehörden gefordert wird. Eine einfache Unterhaltsvereinbarung genügt.
Erst wenn du selbst für dich Sozialleistungen beziehen musst, macht eine Titulierung u.U. Sinn.

Vor Mehrfachforderungen brauchst du keine Angst zu haben, du überweist sicher, also hast du Belege. Unterhalt kann nicht nachträglich gefordert werden, erst ab Inverzugsetzung.

Was Sinn macht: Vorbereitung auf eine mögliche Titulierungsforderung. Daher z.B. Einkünfte unterhaltssenkend gestalten, soweit möglich.
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Titulierung des Kindesunterhaltes - von Nucki - 15-07-2014, 13:41
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von p__ - 15-07-2014, 13:44
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:48
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 13:57
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von the notorious iglu - 15-07-2014, 15:24
RE: Titulierung des Kindesunterhaltes - von MitGlied - 17-07-2014, 09:29

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