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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#16
(11-05-2014, 22:19)Smiley19 schrieb: Warum sagt mir dann, zumindest meine Bearbeiterin damals als ich noch Hartz 4 bezogen habe, Unterhalt wird nicht angerechnet?

Es kann nur abgesetzt werden, wenn du Einkommen hast. Wenn du keines hattest, ist die Aussage richtig. Wenn du Einkommen hattest, hat sie dich rechtswidrig verarscht. In dem Fall wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie du rückwirkend an die Kohle kommst, die dir zustand. Dein aktuelles Problem ist jedenfalls einfach zu lösen.
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
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