Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#1
Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bzw Rat.

Vielleicht kurz etwas zu mir. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahle, der eine ist der große der andere der kleine Smile. Mit meinem großen (15) gibt es keine Probleme, ich sehe ihn regelmäßig und Unterhalt bekommt die KM auch. Bei meinem kleinen gibt es Probleme.

Unterhaltstitel bestehen für beide und war auch nie bisher arbeitslos, so das ich auch immer ohne Probleme zahlen konnte. Im Jahr 2007 musste ich nach langer Krankheit mein Job aufgeben, da ich ihn nicht mehr ausüben konnte aus gesundheitlichen Gründen.
Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha gemacht (Rententräger) 2 Jahre lang.

Leider hab ich in dem Beruf nichts gefunden und war 1 jahr arbeitslos. Einschließlich Arbeitslosigkeit habe ich weiter gezahlt. Dann bin ich ins Harz 4 gerutscht und habe die Zahlung eingestellt und auch das JA informiert.

Von der KD meines großen habe ich Rücksicht erhalten, sie hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt bis zum 12 Lebensjahr. Das JA hat mich auch angeschrieben wegen der Forderung und ich habe meine Bewerbungsnachweise für die Zeit übermittelt und dann war das erledigt. Auch nie wieder was gehört von denen.

Beim kleinen genauso. Über Jahre hinweg alle Bewerbungen hingesendet. Zwischendrin kamen immer Drohungen und ich sollte wenigstens 10 Euro abbezahlen.
Seit 11.2013 bin ich wieder in Arbeit, habe nach langem suchen was gefunden und zahle auch wieder Unterhalt für beide. Dies seit Januar und zahle noch die anderen bzw habe ich schon die anderen beiden Monate nach.

Die KM des kleinen ist verzogen, anderes JA ist zuständig und zahle nun auch dahin.
Das alte JA hat mir nun mehrmals Forderungen gesendet über den Betrag und Zeitraum wo ich nicht gezahlt habe, mit Pfändungsdrohungen usw. und ich sollte ein Schuldanerkenntniss unterschreiben. Habe ich nicht getan.
Habe mich auch immer sofort mit der Bearbeiterin in Verbindung gesetzt um das zu klären. Aussage ist, ich muss das zurück zahlen auch wenn ich Hartz 4 war und Bewerbungen geschrieben habe.

Nun hatte ich mehrmals gelesen, man soll kein Schuldanerkenntniss unterschreiben und laut Gesetz dürfen keine Schulden auflaufen.

Nun meine Frage, was ist rechtens? Dürfen Schulden auflaufen? Bewerbungen habe ich geschrieben (20 pro Monat). Muss ich dies nun zurück zahlen?
Es geht mir nicht darum mich davor zu drücken, das habe ich die ganzen Jahre nicht. Das Gesetz sagt doch aus es dürfen keine Schulden auflaufen, wenn mann nicht leistungsfähig oder zahlungsfähig war.
Titel bestehen für beide Kinder seit Geburt.
Habe heute ein Schreiben vom GV bekommen. Da war leider null Text dazu, nur die Forderung und eine Kopie der Unterhaltsurkunde.

Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar ... LG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein rockx 4 4.151 01-12-2018, 16:05
Letzter Beitrag: Nappo
  Post vom Jugendamt - UVG Rückzahlung tobi1983 138 121.079 29-05-2015, 13:13
Letzter Beitrag: tobi1983
  Unterhaltsvorschuß und Hartz IV aalglatt 2 4.767 03-02-2011, 20:30
Letzter Beitrag: aalglatt

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste