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Unterhalt an ausländische Freundin
#2
(25-04-2014, 14:55)PapavonEiner schrieb: Job, Aufenthaltsgenehmigung habe ich ihr besorgt.

Und mit dem Kind zementiert. Erstaunlich, wieviele Damen mit Einwandungsabsichten ganz plötzlich ein "ungewolltes" Kind von Männern mit deutschem Pass bekommen.

Zitat:Was meint ihr?

Dass das ein netter Satz ist, um dich zu beruhigen, damit du nicht abhaust oder dein Geld verschwindet. Und wenn du so sicher bist, dass du immer Kondome benutzt hast (die muss man auch selber so entsorgen, dass das Inhalt nicht "verwendet" werden kann), bestehe auf einem Vaterschaftstest, sobald die üblichen Aufforderungen zur Anerkennung der Vaterschaft kommen. Uns lies dich mal in das Thema §1615l BGB ein. Wenn sie vorher voll gearbeitet hat, kann dich der Spass *sehr* teuer kommen. Dann hast du die nächsten drei Jahre eine Lohnfortzahlung in Höhe ihres bisherigen Einkommens zu leisten. Kindesunterhalt sowieso.
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RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von p__ - 25-04-2014, 15:11
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von blue - 25-04-2014, 21:23
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von Hasserfuellter - 25-04-2014, 20:45
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von Hasserfuellter - 25-04-2014, 21:27
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von blue - 26-04-2014, 19:11

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