09-04-2014, 09:08
[abgeteilt von: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8864 ]
Das ist ja ulkig. Ich bin auch gerade beim besagten Amtsgericht zu Gange. Ich glaube, wir haben die selbe Richterin.
Also zunächst kann sie die Umgangsreglung nicht so mir nichts dir nichts abändern, bzw. kann sie das schon, aber dagegen hätte ich Beschwerde eingelegt. Der Zug ist jetzt leider abgefahren.
Du solltest das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht lassen, das hat keinen Zweck. Die Strafverfolgungen würde ich auch einstellen, das hat ebenso keinen Zweck. Es wäre in einem frühen Stadium möglich und vielversprechend gewesen ein Ordnungsgeld zu beantragen. Warum hast du das nicht gemacht?
Dein Kind nicht mehr zu holen, war auch nicht unbedingt geschickt. Das Blatt kann man mal spielen, aber dann muss man es auch zu Ende spielen.
Wenn wir tatsächlich die selbe Richterin haben - die Direktorin des Amtsgerichts M. - so muss dir bewusst sein, dass sie in Vätern nur arrogante Machoarschlöcher sieht, die den armen Müttern auf dem Rücken der Kinder Probleme machen wollen. Das musst du bei deinen Handlungen einkalkulieren.
Ich hatte bei einem VKH-Antrag mal "Vater" als Beruf angegeben, woraufhin ich einen bösen Brief bekam, dass das nicht akzeptiert wird.
Da weiß man doch gleich, woher der Wind weht.
Das ist ja ulkig. Ich bin auch gerade beim besagten Amtsgericht zu Gange. Ich glaube, wir haben die selbe Richterin.
Also zunächst kann sie die Umgangsreglung nicht so mir nichts dir nichts abändern, bzw. kann sie das schon, aber dagegen hätte ich Beschwerde eingelegt. Der Zug ist jetzt leider abgefahren.
Du solltest das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht lassen, das hat keinen Zweck. Die Strafverfolgungen würde ich auch einstellen, das hat ebenso keinen Zweck. Es wäre in einem frühen Stadium möglich und vielversprechend gewesen ein Ordnungsgeld zu beantragen. Warum hast du das nicht gemacht?
Dein Kind nicht mehr zu holen, war auch nicht unbedingt geschickt. Das Blatt kann man mal spielen, aber dann muss man es auch zu Ende spielen.
Wenn wir tatsächlich die selbe Richterin haben - die Direktorin des Amtsgerichts M. - so muss dir bewusst sein, dass sie in Vätern nur arrogante Machoarschlöcher sieht, die den armen Müttern auf dem Rücken der Kinder Probleme machen wollen. Das musst du bei deinen Handlungen einkalkulieren.
Ich hatte bei einem VKH-Antrag mal "Vater" als Beruf angegeben, woraufhin ich einen bösen Brief bekam, dass das nicht akzeptiert wird.
Da weiß man doch gleich, woher der Wind weht.