02-04-2014, 00:00
Ja, das gab es schon. Der Vater ist mir auch bekannt.
Aber,
Was viele nicht wissen: Auch ein Vater, der knapp über Hartz IV liegt, kann einen Antrag auf einmalige Hilfe stellen in solch einer Situation. D.h. wer im Monatschnitt einige € drüber liegt, dem kann dennoch ein solcher "unabweisbarer, einmaliger Sonderbedarf" bewilligt werden, wenn er ansonsten Gefahr läuft den Kontakt zum Kind nicht erhalten zu können. Grundlage ist das BVerfG-Urteil vom 9.2.2010 zu den Regelsätzen.
Das kann jeder (!) durch Antrag prüfen lassen.
Die Neid-Kommentare unter dem Artiekel sind also völlig unangebracht, und zeugen mehr von der Unkenntnis (oder Böswilligkeit) der Schreiber.
Aber,
Was viele nicht wissen: Auch ein Vater, der knapp über Hartz IV liegt, kann einen Antrag auf einmalige Hilfe stellen in solch einer Situation. D.h. wer im Monatschnitt einige € drüber liegt, dem kann dennoch ein solcher "unabweisbarer, einmaliger Sonderbedarf" bewilligt werden, wenn er ansonsten Gefahr läuft den Kontakt zum Kind nicht erhalten zu können. Grundlage ist das BVerfG-Urteil vom 9.2.2010 zu den Regelsätzen.
Das kann jeder (!) durch Antrag prüfen lassen.
Die Neid-Kommentare unter dem Artiekel sind also völlig unangebracht, und zeugen mehr von der Unkenntnis (oder Böswilligkeit) der Schreiber.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #