14-03-2014, 23:18
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben die Vorinstanzen positiv geurteilt. Das stimmt mich zuversichtlich. Wenn man sich 11 b VII SGB II zu Gemüte führt, ist es nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern macht es auch durchaus Sinn. Davon abgesehen hat das BSG in der Vergangenheit fast ausschließlich väterfreundlich entschieden.