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OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen
#12
(14-08-2014, 15:13)Hatty1988 schrieb: Das ist eine Frechheit und so vom deutschen Staat nicht zu tolerieren. Die Vaterschaft inkl. Zahlungsverpflichtung sollte sofort erlischen, wenn bekannt wird, dass er und die Frau sich offiziell endgültig getrennt haben.

Aber der Staat kennt eh kein Recht und Gerechtigkeit ...

#mademyday Angry

Das ist großer Quatsch.
Der Mann wusste von Anfang an, das er nicht leiblicher Vater von dem Jungen ist.
Er hat sozusagen einem anderen Mann, die Vaterschaft streitig gemacht bzw. weggenommen.
Das es nun so gekommen ist, wie es ist - da hat der gute Mann ganz einfach nur Pech gehabt.
Er hätte auch gleich die Vaterschaft anfechten können, aber das wollte er nicht. Zwei Jahre lang hatte er Zeit, darüber nachzudenken.
Normale juristische Verhältnisse kann in dieser genannten Konstellation nur noch die Mutter herstellen.
Sie müsste im Namen und Interesse des Kindes die Vaterschaft anfechten (das kann eine Mutter nämlich jederzeit bis zum 18. Lebensjahr des Kindes), und der leibliche Vater müsste auch juristischer Vater werden.
Nur das würde den ''Scheinvater'' von der Unterhaltspflicht befreien.
Das sie jedoch noch nicht mal das tut, sondern lieber den Unterhalt kassiert, das sagt natürlich 'ne Menge über den Charakter dieser Frau aus.

Noch am Rande...
In ihrer Rolle als Mutter des Kindes darf sie übrigens auch nur zwei Jahre lang ab Geburt anfechten.
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RE: OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - von Zuschauer - 18-08-2014, 14:47

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