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SG Dortmund S 31 AS 317/07: Stundenlohn von 4,50 € ist unzumutbar
#1
Langzeitarbeitslosen, die es ablehnen eine Stelle mit einem Stundenlohn von 4,50 € anzutreten, darf von der ARGE die ALG 2-Unterstützung nicht gekürzt werden. Lohndumping darf somit durch die Behörden nicht unterstützt werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7488.htm

Dieses Urteil sollte man m.E. einerseits bei der eigenen Stellensuche und andererseits bei der Anrechnung von fiktivem Einkommen bei der Ex im Kopf behalten.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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SG Dortmund S 31 AS 317/07: Stundenlohn von 4,50 € ist unzumutbar - von borni - 25-02-2009, 15:42

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