Eigentlich ein logischer Beschluss.
Auch jeder Vater der mit diesem "Ansparbetrag" abgewimmelt wird, sollte sehr kritisch dagegen angehen.
Auch jeder Vater der mit diesem "Ansparbetrag" abgewimmelt wird, sollte sehr kritisch dagegen angehen.
(10-02-2014, 12:27)Sozailgericht RT schrieb: .. und im Innenverhältnis nach dem Beschluss des Amtsgerichts die Kosten tragen müsse.Es ist sehr ratsam, dass viel häufiger die Kostenverteilung des Umgangs in die Familiengerichtsurteile explizit aufgenommen wird und die Väter dazu entsprechende Anträge stellen. Auch gerade dann,wenn sie nicht oder derzeit nicht im SGBII-Bezug stehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #