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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#9
(15-01-2014, 18:26)p schrieb: Die Freistellung geht nur bei Paaren oder Alleinerziehenden. Du bist Umgangselternteil und nicht betreuender Elternteil. Also musst du Urlaub nehmen.

Danke für den Hinweis. Dann ist die Sache recht einfach und ich
kann das ganz offen mit meinem AG besprechen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von Sixteen Tons - 15-01-2014, 19:42

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