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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#5
würd ich anders machen: frage deinen AG, was er im krankheitsfalle der kinder und vorhandener konstellation vorschlagen würde, da du darüber besorgt bist, und nacheheliche solidarität und blablabla...dann wird er dir einen vorschlag machen - evtl. dann mit kürzer arbeiten und die AZ nachholen o.ä.!

bb
netlover
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RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von netlover - 15-01-2014, 18:14

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