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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#1
Hi Folks,

meine Ex startet in den nächsten Tagen eine 2. Karriere
im Gesundheitswesen. Unsere Kinder kränkeln derzeit.
Ex drängt nun darauf, das ich mich im Bedarfs- und Notfall mit den
Kindern krankschreiben lassen soll, damit sie nicht gleich
im ersten Monat wieder aus ihrer Stelle fliegt.

Zwar habe ich einen sehr sozialen Arbeitgeber, aber auch
dessen Verantwortungsgefühl hat Grenzen.

Da mein Arbeitgeber mir schon häufiger entgegen gekommen ist,
möchte ich seine Geduld auch nicht überstrapazieren.

Wie löst man den gordischen Knoten? Ex und Kids hängen lassen
oder den Arbeitgeber? Am Ende sind beide Eltern womöglich noch Herz4. Ex hilft mir nicht weiter, da höre ich immer nur: "Du mußt, du mußt, du mußt und du bist verpflichtet" und "weil du ja den Unterhalt gekürzt hast, muß ich vom JC weg und arbeiten.". Ja also, Letzteres mag zwar stimmen, hilft in der Sache nicht weiter.

Hatte schon mal jemand so ein Malheur (Kinderkrankschreibung)? Wie ist das mit dem §616 BGB und Sonderurlaub von bis zu 5 Tagen? Auf Krankenkasse habe ich keine Lust, zig Seiten Formulare und dem Geld rennt man trotzdem hinterher. Kenne ich auch alles schon.
Mein Erholungsurlaub ist leider auch endlich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von Sixteen Tons - 15-01-2014, 17:23

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