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KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr
#5
(02-11-2013, 22:49)blue schrieb: In keinster weise ist in Deiner Argumentation zu lesen, dass auch die Mutter Fehler begangen hat. Welches dementsprechend vom Greicht gewürdigt wurde.

Du kannst dich ja mal bei den Müttern mit Lobby erkundigen, warum die bei Gericht so erfolgreich waren und dann kannst du versuchen nachzuvollziehen, woher ich meine (An)Wandlungen habe.

Ja, ich gehe davon aus, dass das Wohl des Kindes über die Mutter geht und den Vater und im Regelfall. Wenn Einer oder Beide von denen Defizite haben, plädiere ich für gemeinsame Arbeit daran, mit dem Ziel, dass dem Kind beide Elternteile erhalten bleiben.

Da ich (noch) nicht ganz verseucht bin, merke ich noch, dass es auf den Ton allein nicht ankommt, sondern die Entscheidung über Wohl und Wehe dem Gericht samt Tross übergeben wurde, in diesem Fall von der besten aller heiligen alleinverhunzenden Mütter, die bei Zeiten das Kind umtopfte.

Aber welchem Vater soll das Vortragen von Defiziten der Mutter zum Erfolg verhelfen? Doch nur dem und auch nur eventuell, wenn vom Gericht erkannt wird, dass das Kindeswohl offensichtlich gefährdet ist.
Demzufolge halte ich es für überflüssig, mich damit eingehend zu befassen.

Hier war es der Vater, der wie begründet abserviert wurde und die genannte Angriffsfläche dafür bot.
Ich habe den Beschluss hier eingestellt, um Vätern zu zeigen wie sie - zumindest im Dunstkreis des KG Berlin - nicht zum Zuge kommen.

Mindestens ebenso gut wird es im nächsten Thread, kannst den Beutel schon mal parat legen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr - von Bluter - 03-11-2013, 21:03

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