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KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr
#4
(01-11-2013, 18:23)Bluter schrieb: Obiger Beschluss zeigt, wie es in einem Fall ausgegangen ist und wie begründet wurde. Damit kann ich arbeiten.
Damit Kannst DU arbeiten, Bluter. Auch ich, weil mir längst die Verbundenheit zum Begriff Erziehungsfähigkeit verlustig gegangen ist.

Aus Deinen Begründungen oder Argumenten, die Du @Nappo bringst sehe ich immer mehr, dass ein Vater zu einem Minimalkonsenz kommt, indem er den Schwanz einzuziehen hat.

So richten unsere FamilienrichterInnen!

In keinster weise ist in Deiner Argumentation zu lesen, dass auch die Mutter Fehler begangen hat. Welches dementsprechend vom Greicht gewürdigt wurde.
Es kotzt einfach an, dieses ständig zu lesen!

Bei Dir halte ich zu Gute, dass Du durch den vafk verseucht bist.

Und auch Du machst immer noch den Fehler, zu glauben, dass das Wohl des Kindes über die Mutter geht.

Entschuldige bitte, aber genauso sehe ich Deine Einstellung!
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RE: KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr - von blue - 02-11-2013, 22:49

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