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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#23
Schreib einfach dass es nicht so ist. Ich passe mich da den Sprachstilen der Gerichte oder des Richters an Wink

In meinem Fall müsste ich dann schreiben "Die bloße Behauptung ist zu unsubstantiiert." (Genau der Satz stand in der Begründung, dass ich Unterhalt unabhängig vom Job der Exe zahlen soll).
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Antragsgegner - 06-12-2013, 19:00

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