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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#11
Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Ich schicke einen Einzeiler, dass es keine Auskunft gibt analog zu dem Vorschlag von simon II. Fertig.

Die Gehaltssteigerung ist unter 10%, ich komme auch deswegen nicht in eine andere Stufe der DDT.

Da ich so gut wie keinen Kontakt mehr zur KM habe, hat sie es wohl übers Internet erfahren, dass sich mein Gehalt geändert hat. Wie von p korrekt dargestelt, sind die meisten Tariftabellen usw. online verfügbar. Die Einordnung ist der RAin spätestens nach der letzten Auskunft bekannt.

Sollte es vor Gericht gehen, wie kann die KM dann die angebliche "Wesentlichkeit" glaubhaft geltend machen? Ausdruck von der Gehaltstabelle? Eidesstattliche Versicherung?

Grüße,

Lullaby
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Lullaby - 29-10-2013, 16:41

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