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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#1
Hallo zusammen,

ich hatte gestern mal wieder einen Brief von der gegenerischen RAin im Briefkasten. Sie fordert eine erneute Gehaltsauskunft der letzten 12 Monate wegen KU. Die letzte Auskunft habe ich vor ziemlich genau einem Jahr gegeben.

Die erneute Auskunft vor Ablauf der 2 Jahre wird begründet, dass ich "wesentliche" Einkommenssteigerungen hätte im Vergleich zur letzten Auskunft.

Mein Gehalt hat sich seit der letzten Auskunft um ca. 7 % erhöht wegen tournusmäßiger Umgruppierung und Tariferhöhung / Inflationsausgleich.

Wie soll ich darauf reagieren? Muss ich Auskunft geben? Wann ist eine Einkommensänderung "wesentlich"?

Vielen Dank im voraus,

Grüße

Lullaby
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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Lullaby - 29-10-2013, 10:23

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