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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung
#1
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=162953

Der Kläger beantragte die Erstattung der PKW-Kosten für die
Fahrten zum Abholen und Zurückbringen seiner Tochter mit
je 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer.

Die Beklagte gewährte nur 1 Fahrtstrecke zu je 0,20 Kilometer und
zog 10 % von der Summe ab, da der Ansparbetrag aus dem Regelsatz hier einzusetzen sei.

Aus den Entscheidungsgründen:

Fahrkosten für eine einfache Bahnfahrt 2. Klasse zur Umgangswahrnehmung sind zu erstatten. Es sollen nur die tatsächlich notwendigen Kosten übernommen werden. Auf Zeitersparnis und Komfort für die Verwendung eines PKW kommt es nicht an.

Der Einsatz des Ansparbetrages (10 % der Regelleistung) ist nicht zulässig.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=162953
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LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13 - Fahrtkostenerstattung Umgangswahrnehmung - von Sixteen Tons - 30-07-2013, 10:09

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