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OLG Hamm 10 UF 12/08: Abänderungsklage fiktives Einkommen, Zukunftsprognose
#2
Ich denke, dass man das auch im Kontext der Kindesunterhaltshöhe von 199,- EUR sehen muss. Das ist meiner Meinung nach fast jedem zuzumuten - es geht nicht um den Unterhalt für die Mutter. Wie also hätte das Gericht die Klage auf Unterhaltsminderung abweisen können? Wenn die Verhältnisse anders wären und es um z.B. 1000,- EUR ginge, die auf 800,- abzuändern gewesen wären, hätte der Richter vielleicht anders entschieden.
Bzgl. der Urteilsfindung, kann man wohl sagen, dass die in solchen Fällen sowieso Ermessenssache ist, also willkürlich. Hat so ein Justiziar dann sein Urteil gefunden, kommt es nur noch darauf an, die Begründung ausreichend kompliziert zu gestalten, so dass ein Laie, wie die meisten von uns, das nicht mehr nachvollziehen kann. Und wenn dann noch Widerspruch aus den unseligen Reihen der nicht eingeweihten Rechtsamateure kommt, wird meist mit irgendwelchen Verfahrensvorschriften argumentiert, die man als nicht Jurist garantiert nicht mehr kennt.
https://t.me/GenderFukc
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RE: OLG Hamm 10 UF 12/08: Abänderungsklage - von Petrus - 08-02-2009, 18:11

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